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Bestattungskosten

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    Bestattungskosten

    Hallo,
    mein Mann ist Ende Dezember verstorben.In welchem Jahr können die Bestattungskosten geltend gemacht werden? Im Sterbejahr oder im darauffolgenden, in dem die Kosten ja angefallen sind bzw. gezahlt wurden?

    #2
    AW: Bestattungskosten

    Die Frage hat mit ElsterFormular eigentlich nichts zu tun! Aber:

    Es gilt das Zu- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__11.html

    Beerdigungskosten sind allerdings nur unter bestimmten Bedingungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich relevant:

    Ist das Erbe geringer als die Beerdigungskosten, können die Zahlungspflichtigen die Differenz in der nächsten Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Bestattungskosten aus rechtlichen oder aus sittlichen Gründen gezahlt wurden und der Nachlass des Verstorbenen dafür nicht ausreichte. Nur unter diesen Voraussetzungen liegt eine außergewöhnliche Belastung vor, die Sie in der Steuererklärung angeben können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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