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Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte

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    Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte

    Hallo liebe Forengemeinde,

    folgendes Problem tritt bei der Erstellung der Steuererklärung für meine Freundin auf:

    Meine Freundin war in 2015 insgesamt an mehr Arbeitstagen krank/Urlaub als beim Arbeiten.
    Die notwendigen Daten wurden von mir auch korrekt eingegeben (124 Tage krank/Urlaub) und 115 Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstätte.

    Bei der Steuerberechnung (im Menu unter Extras) wird allerdings keine Fahrt berücksichtigt und es wird auch eine Nachzahlung für 2015 berechnet.
    (Krankengeld wurde im Hauptvordruck Zeile 91 eingegeben)

    Hat jemand eine Idee und kann mir hier helfen?

    Über jeden Ansatz zur Lösung bin ich dankbar.

    Grüße, memphisbeat

    #2
    AW: Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstät

    Hallo,

    es wird automatisch eine Pauschale von 1000 € berücksichtigt.
    Sind die Werbungskosten (Fahrtkosten u.s.w.) niedriger erolgt kine extra Berechnung.
    Also schau mal wie hoch die Fahrtkosten sind.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstät

      Hallo,

      oder schau mal, ob nicht doch 1000 Euro Werbungskosten in der Berechnung stehen - ich wette, das ist der Fall.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstät

        Zitat von memphisbeat Beitrag anzeigen
        und es wird auch eine Nachzahlung für 2015 berechnet.
        das ist bei solchen Einnahmen (Krankengeld u.ä.) durchaus möglich und normal.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Werbunskosten: Elster "ignoriert" Fahrten zwischen Wohnung und erster Arbeitsstät

          Hallo,

          vielen lieben Dank für eure Antworten.

          Die 1000.- Euro stehen tatsächlich als Werbungskosten - Pauschalbetrag - in
          der Steuerberechnung.

          Denke mal dass dann meine Frage beantwortet ist und
          nochmals dank an alle.

          Grüße, memphisbeat

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