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EÜR und UST

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    EÜR und UST

    Hallo
    Habe mal eine Frage und zwar habe ich die Steuerklärung für 2013 von der Steuerberaterin gemacht bekommen. Ich musste 257 Euro UST ans Finanzamt zahlen.
    Muss ich diesen Betrag für 2014 jetzt in der EÜR in Zeile 49 eintragen. Wäre dankbar, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet, denn ich muss die STeuererklärung für 2014 jetzt dringend abgeben, habe soweit alles fertig nur dieser Punkt ist mir nicht so ganz klar.

    #2
    AW: EÜR und UST

    Kommt natürlich drauf an, wann Du die Steuer bezahlt hast.

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      #3
      AW: EÜR und UST

      Die UST habe ich im Mai 2014 gezahlt. muss dieser Betrag dann in die Zeile 49 der EÜR?
      Zuletzt geändert von wiggi10; 07.02.2016, 12:47.

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        #4
        AW: EÜR und UST

        Kann mir da jemand weiterhelfen?

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          #5
          AW: EÜR und UST

          Ja, steht ja so in der Eingabehilfe:

          Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen.

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