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Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

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    #16
    AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

    Wenn für den Firmenwagen kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert wurde (keine Erhöhung Bruttolohn), dann kannst du in deiner Einkommensteuer auch nichts hinsichtlich der Zuzahlung geltend machen.

    Die Korrektur eines versteuerten geldwerten Vorteils geht immer nur maximal bis NULL. Übersteigende eigene Aufwendungen führen weder zu negativen Einnahmen noch zu Werbungskosten - BFH VI R 24/14.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #17
      AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Wenn für den Firmenwagen kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert wurde (keine Erhöhung Bruttolohn), dann kannst du in deiner Einkommensteuer auch nichts hinsichtlich der Zuzahlung geltend machen.

      Die Korrektur eines versteuerten geldwerten Vorteils geht immer nur maximal bis NULL. Übersteigende eigene Aufwendungen führen weder zu negativen Einnahmen noch zu Werbungskosten - BFH VI R 24/14.
      @Beamtenschweiß,

      danke für Deine Antwort, macht ja irgendwie auch Sinn.
      Dann bitte „nur nochmal zum Verständnis“ ob ich es richtig verstanden habe...

      - keine Erhöhung des Brutto bei dieser Regelung und somit ggf. keine Überschreitung der Einkommensgrenze wg. gesetzlicher Versicherung? Vorteil bei teuren Dienstwagen....
      - bei geringer Fahrleistungen (Privatnutzung lt. Jahresabrechnung unter der gesamten Leasingbeteiligung) keine weiteren Abzüge etc., sozusagen Fixbetrag
      - ggf. Nachteil bei geringer Privatnutzung, da 1% Regelung günstiger sein könnte, bzw. keine ggf. auch zuwenig Seuern unter dem Jahr entrichtet wurden um alles sonstige geltend zu machen. (Klar das sich hier evtl. die Katze in den Schwanz beißt, da nichts zu holen ist, wo nichts bezahlt wurde.)

      Richtig?

      Danke, dann bliebe nur noch die Frage wegen der 12€/Tag Versorgungsmehraufwand. Sofern hier unpassend die Bitte an die Admins es zu verschieben oder für mich die Info einen neuen Beitrag aufzumachen.

      Grüße Aquachris

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        #18
        AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

        Verpflegungsmehraufwand: schau dir mal in der Anlage N die Zeilen 49 folgenden an (Auswärtstätigkeiten, muss man extra anklicken um die Zeilen zu sehen)


        Geldwerter Vorteil:
        Grundsätzlich versteuert der AG den geldwerten Vorteil nach der 1% Methode (Bruttolistenpreis x 1% x Anzahl der Monate).
        Evtl. Zuzahlungen des Arbeitnehmers (z.B. übernommene Leasingraten) werden üblicherweise direkt vom AG bei der Ermittlung berücksichtigt, so dass nur noch der bereits geminderte Wert versteuert wird (z.B. BLP 50.000 x 1% = 500 abzüglich Zuzahlung AN 200 = zu versteuernder geldwerter Vorteil 300).

        Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann der AN den nach der 1% Regelung versteuerten geldwerten Vorteil korrigieren lassen, wenn er mittels Fahrtenbuch nachweist dass dieser zu hoch war.


        In deinem Fall hat der AG bereits nach der Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil ermittelt (machen die wenigsten, da dies mehr Arbeit für die Lohnbuchhaltung bedeutet) und festgestellt, dass nach Abzug deiner Zuzahlung (gwV X - Zuzahlung 120) nichts mehr zu versteuern ist. Somit ist der vom AG ermittelte gwV bereits zutreffend und kann nicht mehr im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #19
          AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

          Hallo zusammen,
          und ich hoffe ich kann mich hier mit einklinken.
          Fahre wie der Threadersteller, einen Firmenwagen den ich mit 1% versteuere bzw. 0,03% für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitststelle.
          Der PKW darf auch privat genutzt werden. Da ich im Innendienst arbeite zahle ich die Treibstoffkosten selbst, ebenso die Wagenpflege.

          Nun meine Frage und ich hoffe ich verstehe das richtig.
          Kann ich über die Einkommensteuer die selbst getragenen Kosten (Geldwerten Vorteil) zurück fordern und bekommen?
          Ebenso habe ich gelesen, dass die Stellplatz-/Garagenmiete hierzu auch zählt.
          Das ich pro Monat keinen Geldwerten Nachteil erzielen kann, ist mir auch verständlich.
          In meiner Lohnsteuerbescheinigung sind die 1% und 0,03% unter Punkt 3 enthalten, einen direkten Auswurfe des Betrages sehe ich nirgends.
          https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi...rt=en&nr=34254
          https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/

          Das Ganze ist absolutes Neuland für mich, da ich den Firmenwagen erst in 2018 erhalten habe.
          Da ich das ganze Thema vorher nie so beachtet habe und mir auch nicht bekannt war, habe ich nicht alle Tankbelege aufgehoben.
          Kann ich hier, wenn auch eine Pauschalsumme für Wagenpflege ansetzen? In der Waschbox und beim Staubsauger bekomm ich ja keinen Beleg.

          Falls ja, wo und wie trage ich die Kosten ein und in welcher Form weise ich den Geldwerten Vorteil aus, oder reiche ich hier die Verdienstbescheinigung von Dezember 2018 mit ein?

          Vielen Dank im Voraus für die Antworten, Mühen & Hilfen
          Zuletzt geändert von vohe1; 26.02.2019, 13:56.

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            #20
            AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

            Zu erklären ist der Sachverhalt in einer selbst erstellten Anlage zur Einkommensteuererklärung, in welcher der zutreffende geldwerte Vorteil ermittelt wird.

            Für die Korrektur werden die folgenden Nachweise benötigt:
            - ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den Firmenwagen
            - Bescheinigung des AG über die gesamtkosten des Firmenwagens
            - Bescheinigung des AG wie der geldwerte Vorteil ermittelt wurde
            - Nachweis der tatsächlichen Versteuerung des gwV durch deine Lohnbescheinigungen

            Ohne Fahrtenbuch gibt es keine Korrektur!

            Näheres zum Thema: BMF-Schreiben vom 04.04.2018, BStBl I 2018, 592
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #21
              AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Zu erklären ist der Sachverhalt in einer selbst erstellten Anlage zur Einkommensteuererklärung, in welcher der zutreffende geldwerte Vorteil ermittelt wird.

              Für die Korrektur werden die folgenden Nachweise benötigt:
              - ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den Firmenwagen
              - Bescheinigung des AG über die gesamtkosten des Firmenwagens
              - Bescheinigung des AG wie der geldwerte Vorteil ermittelt wurde
              - Nachweis der tatsächlichen Versteuerung des gwV durch deine Lohnbescheinigungen

              Ohne Fahrtenbuch gibt es keine Korrektur!

              Näheres zum Thema: BMF-Schreiben vom 04.04.2018, BStBl I 2018, 592


              Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hat mir sehr geholfen.
              Der Wagen wird von meinem Arbeitgeber über 1% und nicht über Fahrtenbuch abgerechnet!
              Ich habe nämlich angenommen(gehofft), dass ich die selbstgetragenen Kosten (und evtl. Reinigungskosten, Garagenkosten), gemäß von mir o.g. Urteil, durch Nachweis mit der Dezember 2018 Lohnbescheinigung (hier wird der Firmenwagen mit Geldwerter Vorteil PKW-Nutzung (=1%) und GWV PKW KM-GELD (=0,03% x km Arbeitsweg) jedes Monat und einmal JAHRESWERTE) zurückfordern kann.

              Hatte es nämlich so verstanden, dass durch die selbstgetragenen Kosten der Geldwerte Vorteil gemindert werden kann.
              ... Ungleichbehandlung zwischen Mitarbeitern, deren Arbeitgeber alle Kfz-Kosten tragen, und Mitarbeitern, die die Kfz-Kosten in mehr oder weniger großem Umfang selber zahlen müssen, abgemildert. Falls Sie also für Ihren Firmenwagen die Benzinkosten selber zahlen müssen, nehmen Sie eine Korrektur des vom Arbeitgeber versteuerten Nutzungswerts vor ...
              Und dies dachte ist jetzt nicht nur für Fahrtenbuch möglich.
              https://www.lohnsteuer-kompakt.de/st...ten-abziehbar/


              Im Internet steht viel, darum wollte ich hier einmal nachfragen.

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                #22
                AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen

                Vom Grundsatz hast du schon recht.

                Normalerweise berücksichtigt der AG die vom AN selbst getragenen Kosten aber bereits bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils unabhängig von der Art der Ermittlung (1% oder Fahrtenbuch).
                Ob dies von deinem AG auch praktiziert wird (ggf. mit einem Pauschalbetrag für die Benzinkosten und späterer Abrechnung der tatsächlichen Kosten) kannst nur du selbst wissen bzw. nachprüfen.

                Eine Korrektur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich möglich, aber nur wenn du selbst ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen geführt hast.

                Das Fahrtenbuch dient dem FA als Nachweis und Berechnungsgrundlage für die Korrektur des gwV, da in diesem üblicherweise auch die Betankung (wann, wie viel, Preis) vermerkt wird und an Hand der aufgezeichneten Kilometer auch verprobt werden kann.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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