AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Vom Grundsatz hast du schon recht.
Normalerweise berücksichtigt der AG die vom AN selbst getragenen Kosten aber bereits bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils unabhängig von der Art der Ermittlung (1% oder Fahrtenbuch).
Ob dies von deinem AG auch praktiziert wird (ggf. mit einem Pauschalbetrag für die Benzinkosten und späterer Abrechnung der tatsächlichen Kosten) kannst nur du selbst wissen bzw. nachprüfen.
Eine Korrektur im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung ist grundsätzlich möglich, aber nur wenn du selbst ein Fahrtenbuch für den Firmenwagen geführt hast.
Das Fahrtenbuch dient dem FA als Nachweis und Berechnungsgrundlage für die Korrektur des gwV, da in diesem üblicherweise auch die Betankung (wann, wie viel, Preis) vermerkt wird und an Hand der aufgezeichneten Kilometer auch verprobt werden kann.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenZu erklären ist der Sachverhalt in einer selbst erstellten Anlage zur Einkommensteuererklärung, in welcher der zutreffende geldwerte Vorteil ermittelt wird.
Für die Korrektur werden die folgenden Nachweise benötigt:
- ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den Firmenwagen
- Bescheinigung des AG über die gesamtkosten des Firmenwagens
- Bescheinigung des AG wie der geldwerte Vorteil ermittelt wurde
- Nachweis der tatsächlichen Versteuerung des gwV durch deine Lohnbescheinigungen
Ohne Fahrtenbuch gibt es keine Korrektur!
Näheres zum Thema: BMF-Schreiben vom 04.04.2018, BStBl I 2018, 592
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Hat mir sehr geholfen.
Der Wagen wird von meinem Arbeitgeber über 1% und nicht über Fahrtenbuch abgerechnet!
Ich habe nämlich angenommen(gehofft), dass ich die selbstgetragenen Kosten (und evtl. Reinigungskosten, Garagenkosten), gemäß von mir o.g. Urteil, durch Nachweis mit der Dezember 2018 Lohnbescheinigung (hier wird der Firmenwagen mit Geldwerter Vorteil PKW-Nutzung (=1%) und GWV PKW KM-GELD (=0,03% x km Arbeitsweg) jedes Monat und einmal JAHRESWERTE) zurückfordern kann.
Hatte es nämlich so verstanden, dass durch die selbstgetragenen Kosten der Geldwerte Vorteil gemindert werden kann.
... Ungleichbehandlung zwischen Mitarbeitern, deren Arbeitgeber alle Kfz-Kosten tragen, und Mitarbeitern, die die Kfz-Kosten in mehr oder weniger großem Umfang selber zahlen müssen, abgemildert. Falls Sie also für Ihren Firmenwagen die Benzinkosten selber zahlen müssen, nehmen Sie eine Korrektur des vom Arbeitgeber versteuerten Nutzungswerts vor ...
Und dies dachte ist jetzt nicht nur für Fahrtenbuch möglich.
Im Internet steht viel, darum wollte ich hier einmal nachfragen.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Zu erklären ist der Sachverhalt in einer selbst erstellten Anlage zur Einkommensteuererklärung, in welcher der zutreffende geldwerte Vorteil ermittelt wird.
Für die Korrektur werden die folgenden Nachweise benötigt:
- ordnungsgemäßes Fahrtenbuch für den Firmenwagen
- Bescheinigung des AG über die gesamtkosten des Firmenwagens
- Bescheinigung des AG wie der geldwerte Vorteil ermittelt wurde
- Nachweis der tatsächlichen Versteuerung des gwV durch deine Lohnbescheinigungen
Ohne Fahrtenbuch gibt es keine Korrektur!
Näheres zum Thema: BMF-Schreiben vom 04.04.2018, BStBl I 2018, 592
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Hallo zusammen,
und ich hoffe ich kann mich hier mit einklinken.
Fahre wie der Threadersteller, einen Firmenwagen den ich mit 1% versteuere bzw. 0,03% für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitststelle.
Der PKW darf auch privat genutzt werden. Da ich im Innendienst arbeite zahle ich die Treibstoffkosten selbst, ebenso die Wagenpflege.
Nun meine Frage und ich hoffe ich verstehe das richtig.
Kann ich über die Einkommensteuer die selbst getragenen Kosten (Geldwerten Vorteil) zurück fordern und bekommen?
Ebenso habe ich gelesen, dass die Stellplatz-/Garagenmiete hierzu auch zählt.
Das ich pro Monat keinen Geldwerten Nachteil erzielen kann, ist mir auch verständlich.
In meiner Lohnsteuerbescheinigung sind die 1% und 0,03% unter Punkt 3 enthalten, einen direkten Auswurfe des Betrages sehe ich nirgends.
Wer einen Dienstwagen privat nutzt, hat einen geldwerten Vorteil. Zum Versteuern kommen infrage: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung.
Das Ganze ist absolutes Neuland für mich, da ich den Firmenwagen erst in 2018 erhalten habe.
Da ich das ganze Thema vorher nie so beachtet habe und mir auch nicht bekannt war, habe ich nicht alle Tankbelege aufgehoben.
Kann ich hier, wenn auch eine Pauschalsumme für Wagenpflege ansetzen? In der Waschbox und beim Staubsauger bekomm ich ja keinen Beleg.
Falls ja, wo und wie trage ich die Kosten ein und in welcher Form weise ich den Geldwerten Vorteil aus, oder reiche ich hier die Verdienstbescheinigung von Dezember 2018 mit ein?
Vielen Dank im Voraus für die Antworten, Mühen & HilfenZuletzt geändert von vohe1; 26.02.2019, 12:56.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Verpflegungsmehraufwand: schau dir mal in der Anlage N die Zeilen 49 folgenden an (Auswärtstätigkeiten, muss man extra anklicken um die Zeilen zu sehen)
Geldwerter Vorteil:
Grundsätzlich versteuert der AG den geldwerten Vorteil nach der 1% Methode (Bruttolistenpreis x 1% x Anzahl der Monate).
Evtl. Zuzahlungen des Arbeitnehmers (z.B. übernommene Leasingraten) werden üblicherweise direkt vom AG bei der Ermittlung berücksichtigt, so dass nur noch der bereits geminderte Wert versteuert wird (z.B. BLP 50.000 x 1% = 500 abzüglich Zuzahlung AN 200 = zu versteuernder geldwerter Vorteil 300).
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann der AN den nach der 1% Regelung versteuerten geldwerten Vorteil korrigieren lassen, wenn er mittels Fahrtenbuch nachweist dass dieser zu hoch war.
In deinem Fall hat der AG bereits nach der Fahrtenbuchmethode den geldwerten Vorteil ermittelt (machen die wenigsten, da dies mehr Arbeit für die Lohnbuchhaltung bedeutet) und festgestellt, dass nach Abzug deiner Zuzahlung (gwV X - Zuzahlung 120) nichts mehr zu versteuern ist. Somit ist der vom AG ermittelte gwV bereits zutreffend und kann nicht mehr im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung korrigiert werden.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenWenn für den Firmenwagen kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert wurde (keine Erhöhung Bruttolohn), dann kannst du in deiner Einkommensteuer auch nichts hinsichtlich der Zuzahlung geltend machen.
Die Korrektur eines versteuerten geldwerten Vorteils geht immer nur maximal bis NULL. Übersteigende eigene Aufwendungen führen weder zu negativen Einnahmen noch zu Werbungskosten - BFH VI R 24/14.
danke für Deine Antwort, macht ja irgendwie auch Sinn.
Dann bitte „nur nochmal zum Verständnis“ ob ich es richtig verstanden habe...
- keine Erhöhung des Brutto bei dieser Regelung und somit ggf. keine Überschreitung der Einkommensgrenze wg. gesetzlicher Versicherung? Vorteil bei teuren Dienstwagen....
- bei geringer Fahrleistungen (Privatnutzung lt. Jahresabrechnung unter der gesamten Leasingbeteiligung) keine weiteren Abzüge etc., sozusagen Fixbetrag
- ggf. Nachteil bei geringer Privatnutzung, da 1% Regelung günstiger sein könnte, bzw. keine ggf. auch zuwenig Seuern unter dem Jahr entrichtet wurden um alles sonstige geltend zu machen. (Klar das sich hier evtl. die Katze in den Schwanz beißt, da nichts zu holen ist, wo nichts bezahlt wurde.)
Richtig?
Danke, dann bliebe nur noch die Frage wegen der 12€/Tag Versorgungsmehraufwand. Sofern hier unpassend die Bitte an die Admins es zu verschieben oder für mich die Info einen neuen Beitrag aufzumachen.
Grüße Aquachris
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Wenn für den Firmenwagen kein geldwerter Vorteil für die private Nutzung versteuert wurde (keine Erhöhung Bruttolohn), dann kannst du in deiner Einkommensteuer auch nichts hinsichtlich der Zuzahlung geltend machen.
Die Korrektur eines versteuerten geldwerten Vorteils geht immer nur maximal bis NULL. Übersteigende eigene Aufwendungen führen weder zu negativen Einnahmen noch zu Werbungskosten - BFH VI R 24/14.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas ist richtig, aber die Buchhalterin hat dir ja auch Unsinn erzählt. Je Tag gibt es 12,00 € Verpflegungspauschale, davon erhältst du vom Finanzamt die Steuer zurück, also maximal 42% +Soli.
Für den Rest ist es mir heute zu spät, außer dass z. B. beim Leasing und auch bei anderen Kosten immer die Umsatzsteuer dazu gerechnet werden muss.
Die 8€ hatte ich bei der letzten Fa. immer bekommen, ich ging daher von 8€ aus. Schön wenn es 12€ sind.
Auf meiner Bescheinigung zum Dienstwagen steht nur „KFZ-Kosten“ und ist nicht separat die UST aufgeführt. Darunter steht eben das bereits schon geschriebene (Kosten netto, ohne AfA, da Leasing-Kfz)
Gerne kann ich diese Bescheinigung per PN oder ohne pers. Daten schicken. Hoffe ich komme mit Eurer Hilfe nun weiter und warte.... Danke.
Schönen Abend Aquachris
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Aber alleine durch die Eintragung der Abwesenheitstage im Elster kommt ja nicht ein Betrag in der entsprechenden Höhe (z.B. 8€&240Tage= 1840€ Aufwand/Erstattung) zustande.
Für den Rest ist es mir heute zu spät, außer dass z. B. beim Leasing und auch bei anderen Kosten immer die Umsatzsteuer dazu gerechnet werden muss.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen - Fahrtenbuch
Hallo zusammen,
da ich in der Suche nicht fündig wurde es zu diesem älteren Thema gut passt stelle ich meine Fragen hier.
Ich fahre zum erstem Mal einen Dienstwagen mit Fahrtenbuchregelung da unsere Buchhaltung meinte das dies auf Grund meiner privat Fahrten (ich nutze den Wagen kaum privat) günstiger kommt und es auch die Kollegen so handhaben.
Folgende Fakten:
- Dienstwagen mit Fahrtenbuchregelung
- Abzug Leasingbeteiligung in Höhe von 120€/Mon. bei „Netto Be-Abzüge“, also kommt NICHTS wie bei der 1% Regelung zuerst bei Brutto mit oben drauf
- Bescheinugung vom Lohnbüro mit
— Gesamtkosten KFZ (Kosten Netto, ohne AfA, da Leasingfahrzeug)
— Aufteilung der gefahrenen km (99,1% betrieblich)
— Ermittlung nicht abzugsf. BA/Vorsteuerberichtigung, ergibt xx€ privat n. abzugsf BA
— Ermittlung des Geldwerten-Vorteils, also meine 12x120€ abzüglich xx€ von privat
— Ergibt „verbleibende Werbekosten“ -xxxx€ (also negativer Betrag)
Fragen:
1. Wo/Wie (Gesamt-o. Monatsbeitrag) muss ich die Leasingbeteiligung in Höhe von 120€/Mon. angeben?
2. Wo/Wie die „verbleibenden Werbekosten“?
3. vergesse ich etwas?, Aufstellung mitschicken?
Zusätzlich Frage:
- beim letzten AG hatte ich je Tag 8€ (ich bin jeden Tag >8Stunden außer Haus) zusätzlich bekommen. Die Buchhalterin meinte ich könne mir diese 8€/Tag direkt von der Steuer holen und brauche nicht die täglichen Kleinbeträge über die Spesen abrechnen.
- Aber alleine durch die Eintragung der Abwesenheitstage im Elster kommt ja nicht ein Betrag in der entsprechenden Höhe (z.B. 8€&240Tage= 1840€ Aufwand/Erstattung) zustande.
4. Wo muss ich diese 8€/Tag eintragen?
Ich danke Euch für Eure Unterstützung.
Grüße Aquachris
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Wichtig für deine Steuererklärung ist nur:
Durch die Nutzung des Firmenwagens kannst du keine Fahrtkosten für deine Auswärtstätigkeit geltend machen, da dir hierfür keine Kosten entstanden sind.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Woher weiß denn das FA, dass ich eine Wechseltätigkeit ausübe und meinen Firmenwagen mit der 1% Regelung versteuere?
Dein Wohnsitzfinanzamt interessiert sich nur dann dafür, wenn du bei der Einkommensteuererklärung von der 1%-Methode abweichen möchtest, was allerdings die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs für das Jahr 2015 vorausgesetzt hätte.
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie Einzelheiten zur Firmenwagenbesteuerung kannst hier ab Absatz 9 nachlesen:
https://www.jurion.de/Gesetze/LStR_2015/8.1
Woher weiß denn das FA, dass ich eine Wechseltätigkeit ausübe und meinen Firmenwagen mit der 1% Regelung versteuere?
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Die Einzelheiten zur Firmenwagenbesteuerung kannst hier ab Absatz 9 nachlesen:
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AW: Geldwerter Vorteil Firmenwagen wo eintragen
Dein Arbeitgeber zieht deinen Eigenanteil von monatlich 30,00 € von dem nach der 1%-Methode ermittelten geldwerten Vorteil des Firmenwagens ab. Der Rest erhöht erhöht dein steuerpflichtiges Brutto und damit die einbehaltene Lohnsteuer + Soli.
Zumindest das solltest du anhand einer monatlichen Lohnabrechnung nachvollziehen können. Das Finanzamt interessiert sich nicht für deine Lohnabrechnung.
Wenn dein Arbeitgeber das beim Lohnsteuerabzug richtig gemacht hat, haben die 360,00 € in deiner Steuerklärung überhaupt nichts verloren!
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