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Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeaufwand

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    Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeaufwand

    Hallo,

    Ich trage meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in die Anlage R Zeile 50 ein.
    Das Problem ist, dass auf Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 die Beiträge aus der Anlage N Zeile 23 a) übernommen werden, möchte die Anlage N aber gerne so lassen.
    Bei der Steuerberechnung werden jetzt beide Einträge berücksichtigt, was ja falsch ist, da die Beiträge als Werbungskosten noch nicht anerkannt werden.
    Lasse ich das nun so und gebe das so ab oder kann ich z.B. in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand einfach den Betrag aus Zeile 4 mit negativem Vorzeichen eintragen um diese Beträge auf 0 zu drücken, damit der Rechner korrekt rechnet, kann ich das so abgeben?

    Vielen Dank.
    Nina

    #2
    AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

    Hallo,

    Beiträge zur gesetzlichen RV sind beschränkt abziehbare SONDERAUSGABEN und KEINE Werbungskosten.
    Sie gehören NUR in die Anlage Vorsorgeaufwand.
    Was willst du mit der Anlage R?
    beziehst du eine Rente?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

      Zitat von ninahorwath Beitrag anzeigen
      Ich trage meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in die Anlage R Zeile 50 ein.
      Klingt zunächst ungewöhnlich, aber hierzu sind in der Tat Verfahren beim BFH anhängig:

      http://www.steuertipps.de/steuererkl...erforderlich-1
      mfg. - Kent

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        #4
        AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

        Ich trage meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in die Anlage R Zeile 50 ein.
        Du darfst dort auch nach der Rechtsauffassung, die von vorweggenommenen Werbungskosten ausgeht, aber niemals den Gesamtbetrag eintragen, sondern nur den Anteil, der sich derzeit bei den Vorsorgeaufwendungen noch nicht steuermindernd auswirkt.

        Nur so kannst du eine Doppelberücksichtigung bereits berücksichtigter Beträge in deiner eigenen Vorausberechnung rechnerisch ausschließen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

          Warum denn so kompliziert?

          Trage es einfach -so wie es nach der aktuellen Rechtslage richtig ist - in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.

          Sollte die Rechtslage sich rückwirkend ändern, bist du doch auf der sicheren Seite, weil der Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergeht.
          Mfg

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            #6
            AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

            Sollte die Rechtslage sich rückwirkend ändern, bist du doch auf der sicheren Seite, weil der Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ergeht.
            Dazu gehen die Meinungen aber offensichtlich auseinander!

            Siehe den Beitrag von @Kent:

            http://www.steuertipps.de/steuererkl...erforderlich-1
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

              Schon mal darauf geachtet, dass der verlinkte Beitrag von 2006 ist?

              Die Einkommensteuerbescheide sind in diesem Punkt vorläufig und damit ist die Rechtsposition des Steuerpflichtigen umfassend gewahrt, unabhängig davon wie die Verfahren ausgehen.

              Die Vorläufigkeitsvermerke des FA sind außerdem als ausreichend bestätigt worden (BFH III R 39/08, BVerfG 1 BvR 1359/11).
              Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 10.02.2016, 07:51.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

                OK, vielen Dank!

                Kommentar


                  #9
                  AW: Rentenversicherungsbeiträge vorweggenommene Werbungskosten und Anlage Vorsorgeauf

                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Dazu gehen die Meinungen aber offensichtlich auseinander!

                  Siehe den Beitrag von @Kent:

                  http://www.steuertipps.de/steuererkl...erforderlich-1
                  Mal wieder ein typisches Beispiel, dass im Internet oft entweder veraltete Rechtsstände wiedergegeben werden oder einfach nur falsche Informationen.
                  Mfg

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