Hallo,
Ich trage meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in die Anlage R Zeile 50 ein.
Das Problem ist, dass auf Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 die Beiträge aus der Anlage N Zeile 23 a) übernommen werden, möchte die Anlage N aber gerne so lassen.
Bei der Steuerberechnung werden jetzt beide Einträge berücksichtigt, was ja falsch ist, da die Beiträge als Werbungskosten noch nicht anerkannt werden.
Lasse ich das nun so und gebe das so ab oder kann ich z.B. in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand einfach den Betrag aus Zeile 4 mit negativem Vorzeichen eintragen um diese Beträge auf 0 zu drücken, damit der Rechner korrekt rechnet, kann ich das so abgeben?
Vielen Dank.
Nina
Ich trage meine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als vorweggenommene Werbungskosten in die Anlage R Zeile 50 ein.
Das Problem ist, dass auf Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 4 die Beiträge aus der Anlage N Zeile 23 a) übernommen werden, möchte die Anlage N aber gerne so lassen.
Bei der Steuerberechnung werden jetzt beide Einträge berücksichtigt, was ja falsch ist, da die Beiträge als Werbungskosten noch nicht anerkannt werden.
Lasse ich das nun so und gebe das so ab oder kann ich z.B. in Zeile 6 der Anlage Vorsorgeaufwand einfach den Betrag aus Zeile 4 mit negativem Vorzeichen eintragen um diese Beträge auf 0 zu drücken, damit der Rechner korrekt rechnet, kann ich das so abgeben?
Vielen Dank.
Nina
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