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Jährlicher Grundfreibetrag

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    #16
    AW: Jährlicher Grundfreibetrag

    Keine Sorge, so schicke ich die Steuererklärung bestimmt NICHT bewusst ab. Dass das falsch ist ist mir klar, ich sags für dich gern noch einmal.

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      #17
      AW: Jährlicher Grundfreibetrag

      Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
      da ich im Vorjahr die Komplette Lohnsteuer von ca 300€ rausbekommen habe
      Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
      Wie hast Du denn den Grundfreibetrag da eingetragen?
      Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
      Den Grundfreibetrag habe ich als Werbungskosten eingetragen
      Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
      Keine Sorge, so schicke ich die Steuererklärung bestimmt NICHT bewusst ab
      Aber wir reden hier doch von der Vergangheit. Du hast den Grundfreibetrag als Werbungskosten eingetragen und dann die komplette Steuer rausgekriegt ...

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        #18
        AW: Jährlicher Grundfreibetrag

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Aber wir reden hier doch von der Vergangheit. Du hast den Grundfreibetrag als Werbungskosten eingetragen und dann die komplette Steuer rausgekriegt ...
        Nein, in der Vergangenheit hab ich das NICHT eingegeben. Ist auch in meinem Bescheid ersichtlich... Und ich denke die lieben Mitmenschen im Finanzamt machen ihre Arbeit gewissenhaft und richtig... Mann mann mann...

        Willst du mich eigentlich für blöd verkaufen??

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von neysee Beitrag anzeigen
        Musst du auch nicht. Die Antwort auf deine Frage hast du ja schon bekommen.



        ElsterFormular stellt den Berechnungsweg zur ESt dar, da musst du eben nachvollziehen, ob es stimmt oder nicht. Eine nicht völlig dumme Idee wäre, einmal nur mit den Vorsorgeaufwendungen und ohne Angabe von Werbungskosten rechnen zu lassen, da sollte ziemlich genau plus/minus Null im Vergleich zur bezahlten Lohnsteuer rauskommen. Und nach Eingabe der Werbungskosten siehst du sehr genau, wie diese sich steuerlich auswirken.
        bin mal so vorgegangen wie du gesagt hast. Jetzt müsste ich 800€ nachzahlen...
        Iwo ist wohl der Wurm drin.

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          #19
          AW: Jährlicher Grundfreibetrag

          Das war doch Deine ursprüngliche Frage, ob man den Grundfreibetrag in der Steuererklärung eintragen muss!

          Wenn's letztes Jahr nicht notwendig war: dieses Jahr wird er auch automatisch berücksichtigt.

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            #20
            AW: Jährlicher Grundfreibetrag

            Zitat von Florian,R. Beitrag anzeigen
            bin mal so vorgegangen wie du gesagt hast. Jetzt müsste ich 800€ nachzahlen...
            Iwo ist wohl der Wurm drin.
            Wenn du die Anlage Vorsorgeaufwand weglässt, dann erscheint mir eine Nachzahlung von 800 Euro plausibel.

            Denn Krankenversicherung, Pflegeversicherung hat der Arbeitgeber ja im Lohnsteuerabzugsverfahren schon berücksichtigt!

            Dass heißt : auf diesen anteiligen Bruttoarbeitslohn wurden gar keine Lohnsteuern einbehalten.

            Auch den Grundfreibetrag hat dein Arbeitgeber schon berücksichtigt und davon keine Lohnsteuer einbehalten.
            Mfg

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              #21
              AW: Jährlicher Grundfreibetrag

              Wenn die Angaben zur Lohnsteuer mit 6.000,00 € und zur Entfernungspauschale mit 4.000,00 € wirklich zutreffen, kommen bei mir knapp 1.000,00 € Erstattung (ohne Soli) raus.

              Ein Freibetrag beim Lohnsteuerabzug darf natürlich nicht eingetragen sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #22
                AW: Jährlicher Grundfreibetrag

                Danke ich hab den Fehler gefunden. Ich hatte einfach die Anlage Vorsorgeaufwand nicht beachtet.

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