Hallo,
ich habe 2015 eine Differenzlohnauszahlung wegen Freistellung aus einem Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2013 erhalten.
Dazu habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2015 mit eingetragener Steuerklasse 6 und eine Differenzlohnabrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.
In der Differenzlohnabrechnung ist zu versteuerndes Gehalt und ein steuerfreier Kindergartenzuschuss angegeben. Aus diesen beiden Lohnarten errechnet sich abzüglich Steuer/Sozialversicherung und bereits erhaltenen Arbeitslosengeld (aus Freistellungszeitraum) ein Auszahlungsbetrag.
Reicht es in diesem Fall nur die Angaben aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn 1:1 zu übertragen, oder muss auch noch der Auszahlungsbetrag und der steuerfreie Kindergartenzuschuss berücksichtigt und angegeben werden? Wenn ja, wo erfolgt der Eintrag im ElsterFormular?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
ich habe 2015 eine Differenzlohnauszahlung wegen Freistellung aus einem Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2013 erhalten.
Dazu habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2015 mit eingetragener Steuerklasse 6 und eine Differenzlohnabrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.
In der Differenzlohnabrechnung ist zu versteuerndes Gehalt und ein steuerfreier Kindergartenzuschuss angegeben. Aus diesen beiden Lohnarten errechnet sich abzüglich Steuer/Sozialversicherung und bereits erhaltenen Arbeitslosengeld (aus Freistellungszeitraum) ein Auszahlungsbetrag.
Reicht es in diesem Fall nur die Angaben aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn 1:1 zu übertragen, oder muss auch noch der Auszahlungsbetrag und der steuerfreie Kindergartenzuschuss berücksichtigt und angegeben werden? Wenn ja, wo erfolgt der Eintrag im ElsterFormular?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Kommentar