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Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

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    Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

    Hallo,

    ich habe 2015 eine Differenzlohnauszahlung wegen Freistellung aus einem Insolvenzverfahren aus dem Jahr 2013 erhalten.
    Dazu habe ich eine Lohnsteuerbescheinigung für 2015 mit eingetragener Steuerklasse 6 und eine Differenzlohnabrechnung vom Insolvenzverwalter erhalten.
    In der Differenzlohnabrechnung ist zu versteuerndes Gehalt und ein steuerfreier Kindergartenzuschuss angegeben. Aus diesen beiden Lohnarten errechnet sich abzüglich Steuer/Sozialversicherung und bereits erhaltenen Arbeitslosengeld (aus Freistellungszeitraum) ein Auszahlungsbetrag.


    Reicht es in diesem Fall nur die Angaben aus der erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N - Angaben zum Arbeitslohn 1:1 zu übertragen, oder muss auch noch der Auszahlungsbetrag und der steuerfreie Kindergartenzuschuss berücksichtigt und angegeben werden? Wenn ja, wo erfolgt der Eintrag im ElsterFormular?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

    Das Arbeitslosengeld hast du in deiner Steuerklärung für 2013 angegeben?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

      Ja, das Arbeitslosengeld habe ich 2013 als Einkommensersatzleistung angegeben.

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        #4
        AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

        Wenn ich deine Angaben richtig verstehe, hat der Insolvenzverwalter das Arbeitslosengeld dann 2015 teilweise zurückbezahlt?

        Von der Bundesanstalt hast du keine Leistungsmitteilung über die Rückzahlung erhalten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

          Ich habe keine Leistungsmitteilung von der Bundesanstalt erhalten, ob eine Rückzahlung stattgefunden hat.

          Hier ein Zahlenbeispiel der Abrechnung:

          Kindergartenzuschuss: 200€
          Gehalt aus Freistellung: 3000€
          Gesamt-Anspruch (quotal): 3200€

          Anspruchsübergang Agentur für Arbeit: 2000€ (habe ich 2013 erhalten)

          Steuer-Brutto (Gehalt abzüglich Anspruchsübergang): 1000€
          -davon Steuerrechtliche Abzüge gebildet: 100€
          -davon SV-rechtliche Abzüge gebildet: 100€
          (diese Angaben sind in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen)

          Gesamt-Anspruch 3200€
          -abzüglich Steuer: 100€
          -abzüglich SV: 100€

          Netto-Verdienst: 3000€

          Netto-Verdienst 3000€
          abzüglich Anspruchsübergang Agentur für Arbeit 2000€

          =Auszahlung 1000€

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            #6
            AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

            Nach deinem Beispiel wurde ja das Arbeitslosengeld bereits beim steuerpflichtigen Brutto berücksichtigt, dann musst du diesbezüglich gar nichts machen.

            Der steuerfreie Kindergartenzuschuss ist grundsätzlich in der Zeile 68 der Anlage Kind zu erklären.

            Das könnte ein Problem sein, wenn 2015 keine Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden (können), es sei denn, es wurden 2013 auch keine geltend gemacht. Dann kannst du den Zuschuss komplett weglassen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

              Kinderbetreuungskosten werden 2015 und wurden auch 2013 geltend gemacht.

              1. D.h. in meinem Fall, ich muss den Kindergartenzuschuss aus der Insolvenz (Zahlenbeispiel: 200€) in Anlage Kind_Zeile 68_Steuerfreier Ersatz/Erstattungen eintragen. Ist das korrekt?

              2. Muss die Lohnsteuerbescheinigung aus der Insolvenz ganz normal in Anlage N angeben werden. Ist das korrekt?

              3. Muss der Auszahlungsbetrag aus der Insolvenz (Zahlenbeispiel: 1000€) auch angegeben werden z.B. als Einkommensersatzleistung Insolvenzgeld? Oder nicht?

              4. Müssen noch andere Eintragungen zum Thema getätigt werden?

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                #8
                AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

                Meines Erachtens ist das kein Insolvenzgeld, doppelt darfst du es sowieso nicht angeben. Du fügst eine weitere Lohnsteuerbescheinigung hinzu und trägst die Werte, die auf dieser Bescheinigung stehen, dort ein.

                Den Kindergartenzuschuss kannst du nie ganz sauber erklären, da passt ja schon der Zeitraum nicht. Aber er ist dir 2015 zugeflossen und dann solltest du ihn auch in diesem Jahr erklären.

                Oder du sprichst mit deinem Sachbearbeiter beim Finanzamt, was der meint.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Angabe Differenzlohnzahlung aus Insolvenzverfahren

                  Vielen Dank für deine Hilfe Charlie 24.

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