Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Und was macht der, der bei seinem ausländischen Broker 1000€ Verlust beim Verkauf von Investmentfonds und 2000€ Gewinn beim Verkauf von Aktien gemacht hat? Wird der von der Hotline standrechtlich erschossen, oder darf der seine Anlage KAP weglassen und darf die 1000€ unversteuert behalten?
Komischerweise funktioniert es aber im Formular für 2014 ohne vorherige Saldierung!
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
ich sag' ja nicht das Elster korrekt läuft, sondern nur das es in dem Fall des TE über den Umweg "selber saldieren" geht. Und das ist auch zulässig.
Für mich klingt die Hotline-Antwort sehr nach "Sehr geehrter Monsieur X, Sie haben das Formular nicht verstanden."
Und das kann es anhand des von mir genannten keineswegs esoterischen Beispiels, bei dem ich keine Möglichkeit gefunden habe, es korrekt für 2015 ohne rote Fehlermeldung einzugeben, irgendwie nicht sein.
Insbesondere rechnet ElsterFormular sogar ansatzweise richtig. Gibt man nämlich (zum Testen Kreuz in Z5, in Z7/12 0 und Z13 801) folgende Werte ein:
Hier merkt ElsterFormular also durchaus, wenn jemand 1000€ Erträge hatte, worin 1000€ Verlust enthalten sind, irgendwo 2000€ Plus gemacht hat, von denen die 1000€ abgehen. Erst, wenn man angibt, dass die 2000€ Plus aus Aktiengewinnen stammen, ist es böse.
ich habe das gleiche Problem. Pragmatisch wie ich war habe ich also nur die positiven Ergebnisse in Zeile 14 und 15 aufgeführt. Das hat zwar funktioniert, hat aber zu einem Anruf des Finanzbeamten geführt, der mir auch freundlicherweise einen Ausdruck zuschickte, wo bei ihm die Verluste zu einem Ertrag aufsummiert wurden, der notwendigerweise in Zeile 14 und 15 hätte stehen müssen, was natürlich jetzt logisch erscheint. Es funktioniert jedoch in Elster nicht. Der Finanzbeamte hat es verstanden und hat es bei sich so vermerkt.
spannend Ich habe von der Elster-Hotline noch keine Antwort und inzwischen auch bei WISO ein Ticket dazu eröffnet. Auch dort noch nichts. Schade. Ich werde berichten, wenn ich Rückmeldung erhalte.
ich habe da mal rumgespielt. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass Nichts in der Zelle stehen muss, wenn man keine Gewinne erzielt hat, also auch keine Null. Bei Null interpretiert Elster das wohl gemäß Murphys Law: Wenn Null besonders groß ist, ist es fast so groß wie ein bisschen Eins. In deinem Fall müsstest du also die Zelle einfach leer lassen, also mit Nichts befüllen.
>>>ich habe da mal rumgespielt. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass Nichts in der Zelle stehen muss, wenn man keine Gewinne erzielt hat, also auch keine Null.
Deshalb hatte ich in meinem Beitrag #3 extra darauf hingewiesen.
Und das ist sogar grundsätzlich so, Nullen dürfen nicht eingetragen werden (von wenigen Ausnahmen abgesehen, etwa die Steuern aus der Lohnsteuerbescheinigung oder der Betrag in Anlage KAP Zeile 7).
Mit Murphys Law hat das auch nichts zu tun, vielmehr ist das Standard in der Informatik. Wer beispielsweise mit Excel arbeitet, der kennt das nur zu gut (Null, Text oder "" - alles unterschiedlich, manchmal).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
das Problem sollte mit der ElsterFormular-Version 17.2. behoben sein.
Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage in Bezug auf die Nutzung des ElsterOnline-Portal und weiterer ELSTER - Anwendungen können Mails, die uns erreichen, nicht immer zeitnah beantwortet werden. Wir bitten dafür um Verständnis.
von Elster selber hatte ich keine Antwort erhalten. Allerdings konnte ich meine Steuererklärung inzwischen nach einem Update vom WISO Steuer:Sparbuch mit dem Steuer:Sparbuch abgeben.
Kommentar