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Pflegeunterstützungsgeld

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    Pflegeunterstützungsgeld

    Ich habe im Februar das ganz neu eingeführte Pflegeunterstützungsgeld erhalten. Da es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht auftaucht, ist die Frage, wo trage ich dieses im Elsterformular ein?
    Danke für hilfreiche Antworten, man findet im www noch nichts hilfreiches dazu

    #2
    AW: Pflegeunterstützungsgeld

    Zitat von Katharina S. Beitrag anzeigen
    Da es auf meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht auftaucht
    Wird das denn vom Arbeitgeber bezahlt?

    Eine kurze Internetrecherche hat ergeben dass es sich dabei um eine Einkommensersatzleistung handelt. Somit wäre es in Zeile 91 des Hauptvordrucks einzutragen.

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      #3
      AW: Pflegeunterstützungsgeld

      Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert und gehört damit in die Zeile 91 des Hauptvordrucks

      Aufpassen, die Zeile ist zweimal vorhanden!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Pflegeunterstützungsgeld

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert und gehört damit in die Zeile 91 des Hauptvordrucks

        Aufpassen, die Zeile ist zweimal vorhanden!
        Danke für die Antwort.
        Wie ich nun mittels Progressionsvorbehaltsrechner herausgefunden habe, muss ich (dadurch, dass ich meinen Vater pflegte und dafür nur anteilig Geld als Lohnersatzzahlung erhalten hatte)
        auch noch 49 EUR mehr Steuern zahlen, als ohne dieses - falls es wirklich in Zeile 91 gehört. Das Pflegeunterstützungsgeld befindet sich allerdings in SGB XI und das wird nicht dort aufgeführt - danke, Pflegereform

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          #5
          AW: Pflegeunterstützungsgeld

          Zitat von Katharina S. Beitrag anzeigen
          danke, Pflegereform
          Gab's denn keine Möglichkeit, auf dieses Pflegeunterstützungsgeld zu verzichten?

          Kommentar


            #6
            AW: Pflegeunterstützungsgeld

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Gab's denn keine Möglichkeit, auf dieses Pflegeunterstützungsgeld zu verzichten?

            Doch, ich hätte mich auch krankschreiben lassen können, aber ich wollte den legalen Weg gehen....

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              #7
              AW: Pflegeunterstützungsgeld

              Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr.1 Buchstabe a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es in § 32 b Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG nicht aufgelistet ist.

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                #8
                AW: Pflegeunterstützungsgeld

                Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                Das Pflegeunterstützungsgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr.1 Buchstabe a EStG und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, da es in § 32 b Abs.1 Satz1 Nr.1 EStG nicht aufgelistet ist.
                Danke für die Antwort, wird es trotzdem in Zeile 91 eingetragen, dann aber ohne Progressionsvorbehalt verwendet oder muss ich es woanders eintragen?
                Zitat :
                Das Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung deklariert. Das bedeutet, dass die Unterstützung zwar steuerfrei ist, aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird und so zu einem höheren Steuersatz für das übrige Einkommen führt.

                also, was denn nun??

                Bitte nur Antworten, die dann auch stimmen... sonst machts ja keinen Sinn
                Zuletzt geändert von Katharina S.; 13.02.2016, 09:08.

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                  #9
                  AW: Pflegeunterstützungsgeld

                  Nirgends eintragen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Haben Sie eine Umleitung beantragt, und dem zufolge einen Beleg erhalten auf Ihren Namen ausgestgellt. ?
                  Zuletzt geändert von Laie123; 13.02.2016, 09:15. Grund: fehelr

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                    #10
                    AW: Pflegeunterstützungsgeld

                    Zitat von Laie123 Beitrag anzeigen
                    Nirgens eintragen. Das Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Haben Sie eine Umleitung beantragt, und dem zufolge einen Beleg erhalten auf Ihren Namen ausgestgellt. ?
                    nicht Pflegegeld, sondern Pflegeunterstützungsgeld!!!!!!!!!!
                    und ich glaube auch bald, dass ich es vergessen werde, einzutragen

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                      #11
                      AW: Pflegeunterstützungsgeld

                      Ganz ruhig bleiben, kein Grund sich aufzuregen. Der Begriff Pflegegeld wird umgangssprachlich für Pflegeunterstützungsgeld verwendet.

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                        #12
                        AW: Pflegeunterstützungsgeld

                        Das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person selbst erhält und das es schon seit Einführung der Pflegeversicherung gibt, ist nun mal etwas ganz anderes als das ab 01.01.2015 neu eingeführte Pflegeunterstützungsgeld,

                        dass Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung in Höhe von etwa 90% des Nettolohns aus ihrem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt für einen Zeitraum von bis zu zehn Arbeitstagen gewährt,

                        wenn sie kurzfristig die akute Pflegesituation eines nahen Angehörigen organisieren müssen, und sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber haben.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Pflegeunterstützungsgeld

                          O.K. Die Frage war, und nur darauf wollte ich ursprünglich antworten, ob das Pflegeunterstützungsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Und da es nicht dem Progressionsverbalt unterliegt, ist es nicht in Zeile 91 einzutragen.

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                            #14
                            AW: Pflegeunterstützungsgeld

                            Und da es nicht dem Progressionsverbalt unterliegt, ist es nicht in Zeile 91 einzutragen.
                            Woraus schließt du, dass es nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt? Aus dem Umstand, das es in § 32b EStG nicht ausdrücklich genannt wird?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Pflegeunterstützungsgeld

                              Das ergab sich durch Internet Recherche, außerdem beziehe ich eine Steuerhilfe in Form von einer Loseblattsammlung, möchte jetzt keine Schleichwerbung machen, da stand es drin. Gruß

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