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Handwerkerleistungen - Wie diese Rechnung korrekt im Formular angeben ?

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    #16
    AW: Handwerkerleistungen - Wie diese Rechnung korrekt im Formular angeben ?

    Nein, stimmt NICHT. Der Ansatz erfolgt im Jahr der jeweiligen Zahlung, Wahlrechte bestehen nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      AW: Handwerkerleistungen - Wie diese Rechnung korrekt im Formular angeben ?

      Ich habe gehört, dass man die Handwerkerrechnungen über mehrere Jahre splitten darf? Stimmt das?
      Nein, das stimmt nicht. Die Steuerermäßigung für die nach dem Einzug angefallenen Arbeitskosten kann nur im Jahr der Bezahlung beantragt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        AW: Handwerkerleistungen - Wie diese Rechnung korrekt im Formular angeben ?

        Zitat von rita2 Beitrag anzeigen
        Ich habe gehört, dass man die Handwerkerrechnungen über mehrere Jahre splitten darf? Stimmt das?
        Nicht, wenn es um Handwerkerrechnungen für die eigene Wohnung geht (§ 35a EStG).

        Wäre das Haus vermietet und die Handwerkerrechnungen Werbungskosten, könnten sie auf bis zu fünf Jahre aufgeteilt werden (§ 82b EStDV).

        Wenn man solche "Tipps" im Internet findet, immer auch nachlesen, zu welchem Thema genau die gegeben werden.

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          #19
          AW: Handwerkerleistungen - Wie diese Rechnung korrekt im Formular angeben ?

          Unbegrenzt können die Kosten nicht angesetzt werden.
          Grenze liegt bei 6.000 Euro.
          De facto also 1.200 Euro Abzug.
          § 35 a
          (3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.

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