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Haushaltsnahe Dienstleistung ab 2009. Keine Zwölftelung mehr?

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    Haushaltsnahe Dienstleistung ab 2009. Keine Zwölftelung mehr?

    In § 35a EStG in der Fassung ab 01.01.2009 gibt es keine Zwölftelung mehr.
    In den Lohnsteuerrichtlinien H 35a wird aber weiterhin auf einen BMF-Erlass aus 2007 verwiesen. Dieser ist auch im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2010 abgedruckt.
    Dort ist in Randziffer 28 weiterhin die Zwölftelung erwähnt.

    Was stimmt den jetzt ?

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienstleistung ab 2009. Keine Zwölftelung mehr?

    Lt. aktuellem BMF-Schreiben vom 15.02.2010 ist die Zwölftelung entfallen. Dieses Schreiben ist zu neu für das Lohnsteuer-Handbuch 2010, der Redaktionsschluß wird sicher schon im Oktober 2009 gewesen sein.

    http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

    Edit: Dieser Beitrag wurde editiert. Der Nutzer Walter1961 hat noch auf meine ursprünglichen Text geantwortet.
    Zuletzt geändert von V. Liersee; 26.03.2010, 15:28.

    Kommentar


      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienstleistung ab 2009. Keine Zwölftelung mehr?

      Im Elster-Formular 2009 / 2010 ist eine Eintragung der Monate auch nicht mehr möglich.
      In Elster 2008 / 2009 war das noch einzutragen.

      Bisher war in § 35a Abs. 1 Satz 2 EStG (Fassung bis 31.12.08) eine Zwölftelung gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist im § 35 a EStG jetzt weggefallen.

      Nach allem bin ich der Meinung, dass der Höchstbetrag nicht mehr zu zwölfteln ist.

      Mal sehen, wie ein Veranlagungssachbearbeiter dfie Sache regelt. Bin gespannt.

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