In § 35a EStG in der Fassung ab 01.01.2009 gibt es keine Zwölftelung mehr.
In den Lohnsteuerrichtlinien H 35a wird aber weiterhin auf einen BMF-Erlass aus 2007 verwiesen. Dieser ist auch im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2010 abgedruckt.
Dort ist in Randziffer 28 weiterhin die Zwölftelung erwähnt.
Was stimmt den jetzt ?
In den Lohnsteuerrichtlinien H 35a wird aber weiterhin auf einen BMF-Erlass aus 2007 verwiesen. Dieser ist auch im amtlichen Lohnsteuer-Handbuch 2010 abgedruckt.
Dort ist in Randziffer 28 weiterhin die Zwölftelung erwähnt.
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