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Technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

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    Technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

    Hallo in die Runde,

    ich habe eine technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranlagung ESt. und USt für die Frau

    Ist-Zustand
    + Familie / Ehepartner - Zusammenveranlagung (1 x Hauptvordruck)
    + zwei Kinder (2 x Anlage Kind)
    + Anlage Vorsorgeaufwande
    + Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
    + Er = Einkünfte aus nichtselbstsändiger Arbeit (Anlage N)
    + Sie
    - = Studentin (Anlage N - (für Verlustvortrag)) sowie
    - = Kleingewerbetreibende - (Anlage G + EÜR aus Gewerbe + Umsatzsteuererklärung) sowie
    - = Selbständigen Tätigkeit - (Anlage S + EÜR aus Selbstständiger Tätigkeit)

    Kurzum schon ziemlich heftig für eine harmlose Familie.

    Die Abgabe der elektronischen Einkommenssteuererklärung über Elster Formular mittels Zertifikat und PIN ist dem Ehegatten möglich.

    Die Einkommenssteuererklärung die Umsatzsteuererklärung sowie die beiden EÜR's müssen jedoch getrennt elektronisch übermittelt werden.
    Es sind folglich vier elektronische Übermittlungen notwendig.

    Frage:
    Kann der Ehegatte mittels beantragtem und genehmigten Belegabruf für die Ident-Nr. seiner Frau auch die beiden oben aufgeführten EÜR's sowie die Umsatzsteuererklärung abgeben oder ist für die Abgabe (EÜR / Umsatzsteuererklärung Frau) ein eigenständiger Antrag auf elektronische Steuererklärung mit eigener Zertifikatsdatei und eigener PIN für die Frau notwendig?

    Besten Dank für eine Rückantwort.

    Gruß
    xhosch

    #2
    AW: Technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

    Kann der Ehegatte mittels beantragtem und genehmigten Belegabruf für die Ident-Nr. seiner Frau auch die beiden oben aufgeführten EÜR's sowie die Umsatzsteuererklärung abgeben
    Nein. Einen Belegabruf gibt es für die EÜR und für die Umsatzsteuererklärung nicht.


    ist für die Abgabe (EÜR / Umsatzsteuererklärung Frau) ein eigenständiger Antrag auf elektronische Steuererklärung mit eigener Zertifikatsdatei und eigener PIN für die Frau notwendig?
    Nein.

    Kommentar


      #3
      AW: Technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

      Hallo und herzlichen Dank für die schnelle Rückantwort.

      Wenn ich das also richtig verstanden habe, kann der Ehegatte mit seiner Zertifikatsdatei und seiner PIN (und damit ja letztlich auch seiner hinterlegten Steuernummer und seiner hinterlegten Ident-Nr.) sowohl die Umsatzsteuererklärung als auch die beiden EÜR's die ja jeweils mit der Steuernummer der Frau versehen sind, online einreichen ohne noch eine zusätzliche Berechtigung zu beantragen. Habe ich das richtig verstanden?

      Update:
      Ich lese gerade, das bei einer Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer vergeben wird. Möglicherweise hat dies zuvor zu erfolgen, wenn man oben genannte USt + EÜR's der Frau elektronisch übermitteln möchte. Möglicherweise....!

      Vielen Dank
      xhosch
      Zuletzt geändert von xhosch; 18.02.2016, 00:23.

      Kommentar


        #4
        AW: Technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

        Hallo,

        >>>Wenn ich das also richtig verstanden habe, kann der Ehegatte mit seiner Zertifikatsdatei und seiner PIN (und damit ja letztlich auch seiner hinterlegten Steuernummer und seiner hinterlegten Ident-Nr.) sowohl die Umsatzsteuererklärung als auch die beiden EÜR's die ja jeweils mit der Steuernummer der Frau versehen sind, online einreichen ohne noch eine zusätzliche Berechtigung zu beantragen. Habe ich das richtig verstanden?

        Ja, hast du richtig verstanden. Du darfst sogar für Fremde Personen oder Firmen Erklärungen einreichen (ein Steuerberater macht das jeden Tag). Die betreffende Person sollte natürlich davon wissen und auch zustimmen, sonst könnte es Ärger geben.


        EDIT:
        >>>Ich lese gerade, das bei einer Zusammenveranlagung eine neue Steuernummer vergeben wird. Möglicherweise hat dies zuvor zu erfolgen, wenn man oben genannte USt + EÜR's der Frau elektronisch übermitteln möchte. Möglicherweise....!

        Das spielt keine große Rolle, das Finanzamt kann das schon richtig zuordnen (die womöglich abgelaufene Steuernummer wird ja nicht neu vergeben).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: [ERLEDIGT] Techn. Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranl. ESt., USt, EÜR

          Wunderbar und vielen Dank. Ich bin für diesen Teil umfassend und abschließend informiert.

          Grüße
          Holger

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