Hallo in die Runde,
ich habe eine technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranlagung ESt. und USt für die Frau
Ist-Zustand
+ Familie / Ehepartner - Zusammenveranlagung (1 x Hauptvordruck)
+ zwei Kinder (2 x Anlage Kind)
+ Anlage Vorsorgeaufwande
+ Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
+ Er = Einkünfte aus nichtselbstsändiger Arbeit (Anlage N)
+ Sie
- = Studentin (Anlage N - (für Verlustvortrag)) sowie
- = Kleingewerbetreibende - (Anlage G + EÜR aus Gewerbe + Umsatzsteuererklärung) sowie
- = Selbständigen Tätigkeit - (Anlage S + EÜR aus Selbstständiger Tätigkeit)
Kurzum schon ziemlich heftig für eine harmlose Familie.
Die Abgabe der elektronischen Einkommenssteuererklärung über Elster Formular mittels Zertifikat und PIN ist dem Ehegatten möglich.
Die Einkommenssteuererklärung die Umsatzsteuererklärung sowie die beiden EÜR's müssen jedoch getrennt elektronisch übermittelt werden.
Es sind folglich vier elektronische Übermittlungen notwendig.
Frage:
Kann der Ehegatte mittels beantragtem und genehmigten Belegabruf für die Ident-Nr. seiner Frau auch die beiden oben aufgeführten EÜR's sowie die Umsatzsteuererklärung abgeben oder ist für die Abgabe (EÜR / Umsatzsteuererklärung Frau) ein eigenständiger Antrag auf elektronische Steuererklärung mit eigener Zertifikatsdatei und eigener PIN für die Frau notwendig?
Besten Dank für eine Rückantwort.
Gruß
xhosch
ich habe eine technische Frage zur Abgabeberechtigung bei Zusammenveranlagung ESt. und USt für die Frau
Ist-Zustand
+ Familie / Ehepartner - Zusammenveranlagung (1 x Hauptvordruck)
+ zwei Kinder (2 x Anlage Kind)
+ Anlage Vorsorgeaufwande
+ Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
+ Er = Einkünfte aus nichtselbstsändiger Arbeit (Anlage N)
+ Sie
- = Studentin (Anlage N - (für Verlustvortrag)) sowie
- = Kleingewerbetreibende - (Anlage G + EÜR aus Gewerbe + Umsatzsteuererklärung) sowie
- = Selbständigen Tätigkeit - (Anlage S + EÜR aus Selbstständiger Tätigkeit)
Kurzum schon ziemlich heftig für eine harmlose Familie.
Die Abgabe der elektronischen Einkommenssteuererklärung über Elster Formular mittels Zertifikat und PIN ist dem Ehegatten möglich.
Die Einkommenssteuererklärung die Umsatzsteuererklärung sowie die beiden EÜR's müssen jedoch getrennt elektronisch übermittelt werden.
Es sind folglich vier elektronische Übermittlungen notwendig.
Frage:
Kann der Ehegatte mittels beantragtem und genehmigten Belegabruf für die Ident-Nr. seiner Frau auch die beiden oben aufgeführten EÜR's sowie die Umsatzsteuererklärung abgeben oder ist für die Abgabe (EÜR / Umsatzsteuererklärung Frau) ein eigenständiger Antrag auf elektronische Steuererklärung mit eigener Zertifikatsdatei und eigener PIN für die Frau notwendig?
Besten Dank für eine Rückantwort.
Gruß
xhosch
Kommentar