Hallo,

ich musste für das Jahr 2015 eine Vorauszahlung der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer leisten, müssen diese Vorauszahlungen bei der Steuererklärung 2015 in Formulare Gewerbesteuer und Einkommensteuer irgendwo mit eingetragen werden?

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.

LG
Jenny