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    #16
    AW: Rentenbesteuerung

    Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
    @ElsterTester

    Die Betriebsrente (1. Rente) wird Monat für Monat direkt vom ehemaligen Arbeitgeber überwiesen ! Die Daten trage ich in die Anlage "N" ein, in der ja auch die Abzugsbeträge erscheinen. Eintrag in der Anlage "V" erfolgt natürlich auch.

    In der Vorausberechnung finde ich die Beträge jedoch nicht wieder!



    Die Dt. RV-Rente (2. Rente) kommt wie bekannt...

    Wie trägst du die Zahlen in die Anlage N denn ein, wenn du doch angeblich keine Lohnsteuerbescheinigung erhalten hast ??
    Mfg

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      #17
      AW: Rentenbesteuerung

      Eintrag in der Anlage "V" erfolgt natürlich ebenfalls.
      Du meinst natürlich Anlage Vorsorgeaufwand, wobei du folgendes beachten musst:

      Die in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 25 und Nr. 26 bescheinigten Beiträge werden automatisch in die Zeilen 11 und 13 der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen, da musst du selbst nichts eintragen.

      Da du aber als Versorgungsempfänger keinen Anspruch auf Krankengeld mehr hast, musst du den in Zeile 11 erscheinenden Betrag händisch in die Zeile 12 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        AW: Rentenbesteuerung

        @ ElsterTester

        Ich bin einfach über den Begriff "Lohnsteuer-Bescheinigung" gestolpert. Schon eine Weile her, daß ich die Bescheinigung in der Hand hatte. De facto ist es eine und wird auch so genannt.

        Fazit: "Den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen!"

        @ Charlie24

        Soweit kann ich folgen. Es bleibt die Tatsache, daß in der Vorausberechnung, die bekanntlich ohne Obligo erstellt wird, nicht die Summe aller KV- u. PV-Beiträge, wie manuell addiert, erscheint.

        Im Klartext: Prima vista setzt das Programm zu wenig ab, wobei natürliche individuelle Höchstgrenzen gegeben sind. Aber das müßte m.E. zahlenmäßig nachvollziehbar entwickelt werden, oder ?

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          #19
          AW: Rentenbesteuerung

          Wenn du uns die genauen Zahlen nennst die du in deiner Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hast (mit Zeilennummern !) und das Ergebnis im Bescheid, dann könnten wir das ja vielleicht nachvollziehen.

          So aber können wir nur im Dunkeln tappen.
          Mfg

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            #20
            AW: Rentenbesteuerung

            Prima vista setzt das Programm zu wenig ab, wobei natürliche individuelle Höchstgrenzen gegeben sind.
            Für deine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gibt es seit 2010 keine Höchstgrenze mehr.

            Höchstgrenzen von 1.900,00 bzw. 3.800,00 € (bei Zusammenveranlagung) greifen bei den beschränkt abziehbaren Vorsorgeaufwendungen nur, falls weitere Versicherungen geltend gemacht werden.

            Sind die Beiträge zur KV und PV für sich bereits höher als die genannten Höchstgrenzen, kann man die höheren Beiträge absetzen, weitere Versicherungen bleiben dann vollständig unberücksichtigt.

            Eine weitere Variante ist eine sogenannte Günstigerprüfung auf Basis des bis 2004 geltenden Rechts, die zum Beispiel bei mir ab 2015 zum Tragen kommt.

            Ich habe jetzt mal meine Steuerberechnungen für 2014 und 2015 angeschaut und keine Fehler gefunden.

            2015 ist bei mir nur noch die Summe der beschränkt abziehbaren Sonderausgaben angegeben und die stimmt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              AW: Rentenbesteuerung

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Wenn du uns die genauen Zahlen nennst die du in deiner Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen hast (mit Zeilennummern !) und das Ergebnis im Bescheid, dann könnten wir das ja vielleicht nachvollziehen.

              So aber können wir nur im Dunkeln tappen.
              Das war es dann leider. Dabei wäre es sehr interessant gewesen, den Fehler quasi in situ nachzustellen. So muss es bei der Vermutung bleiben, dass der prima vista Fehler von EF in realiter ein Eingabefehler ist.

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                #22
                AW: Rentenbesteuerung

                Ich hatte heute zufällig Gelegenheit mit einem älteren Finanzbeamten, der noch im Dienst ist, über das Thema zu sprechen. Die Auskunft lautete, daß alles, was hier über die Höchstgrenze geht, vom System gestrichen wird.

                Um das mal mit Zahlen zu verdeutlichen:

                KV- u. PV-Beiträge (nur Basisabsicherung) rd. 7.600
                private Zusatzversicherung rd. 1.300
                Haftpflichtversicherungen rd. 300

                Gesamtsumme also rd. 9.200

                Das Elsterprogramm "beglückt" mich mit rd. 7.600

                Demzufolge gilt die unbeschränkte Abzugsfähigkeit nur für die Basisabsicherung, wenn ich richtig interpretiere.

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                  #23
                  AW: Rentenbesteuerung

                  Demzufolge gilt die unbeschränkte Abzugsfähigkeit nur für die Basisabsicherung, wenn ich richtig interpretiere.
                  Es sind immer nur die Beiträge zur Basiskrankenversicherung bzw. Pflegepflichtversicherung gemeint, das steht ja bei den entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand ausdrücklich auch dabei!

                  Da muss man nichts interpretieren. Aus diesem Grund müssen Beiträge für Wahlleistungen und Zusatzversicherungen ja auch getrennt in anderen Zeilen angegeben werden.

                  Beispiel:

                  Zeile 23: Beiträge zu Krankenversicherungen (nur Basisabsicherung, keine Wahlleistungen)

                  Zeile 24: Beiträge zu Pflege-Pflichtversicherungen

                  Es ist nur nicht fett gedruckt!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    AW: Rentenbesteuerung

                    Habe verstanden !

                    Also kann ich mir auch das Einsetzen der "Nicht-Basisversicherungen" schenken, oder ?

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                      #25
                      AW: Rentenbesteuerung

                      Also kann ich mir auch das Einsetzen der "Nicht-Basisversicherungen" schenken, oder ?
                      Wenn die von dir beispielhaft genannten Zahlen einigermaßen real sind, ja! Da kommt auch bei der Günstigerprüfung auf Basis des bis 2004 geltenden Rechts nichts besseres raus.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        AW: Rentenbesteuerung

                        Ich danke allen Kommentatoren.

                        Angelegenheit erledigt !

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