Hallo.
Ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung.
Ich habe eine Zweitwohnung, die von meinem Arbeitgeber bezahlt wurde. Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Arbeitgeberanteil in Zeile 21 ausgewiesen.
In Elster Online Formular Anlage N habe ich in Zeile 79 (Aufwendungen laut Nachweis (zum Beispiel Miete einschließlich Stellplatz-/Garagenkosten, Nebenkosten, Abschreibungen und Ausstattungskosten) (Euro)) diesen Betrag ausgewiesen. Ich habe die Miete an meinen Vermieter monatlich gezahlt und mein Arbeitgeber hat mir den monatlichen Mietbetrag über meine Gehaltsabrechnung gezahlt.
Frage:
Wenn ich in Zeile 79 aufführe, was ich gezahlt habe, wo führe ich auf wieviel du mir mein Arbeitgeber erstattet hat? Es ist ein Nullsummenspiel. Das was ich gezahlt habe, wurde von meinem Arbeitgeber erstattet.
VG
Ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung.
Ich habe eine Zweitwohnung, die von meinem Arbeitgeber bezahlt wurde. Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Arbeitgeberanteil in Zeile 21 ausgewiesen.
In Elster Online Formular Anlage N habe ich in Zeile 79 (Aufwendungen laut Nachweis (zum Beispiel Miete einschließlich Stellplatz-/Garagenkosten, Nebenkosten, Abschreibungen und Ausstattungskosten) (Euro)) diesen Betrag ausgewiesen. Ich habe die Miete an meinen Vermieter monatlich gezahlt und mein Arbeitgeber hat mir den monatlichen Mietbetrag über meine Gehaltsabrechnung gezahlt.
Frage:
Wenn ich in Zeile 79 aufführe, was ich gezahlt habe, wo führe ich auf wieviel du mir mein Arbeitgeber erstattet hat? Es ist ein Nullsummenspiel. Das was ich gezahlt habe, wurde von meinem Arbeitgeber erstattet.
VG
Kommentar