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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

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    Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

    Hallo.

    Ich erstelle gerade meine Einkommenssteuererklärung.
    Ich habe eine Zweitwohnung, die von meinem Arbeitgeber bezahlt wurde. Im Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung wird der Arbeitgeberanteil in Zeile 21 ausgewiesen.
    In Elster Online Formular Anlage N habe ich in Zeile 79 (Aufwendungen laut Nachweis (zum Beispiel Miete einschließlich Stellplatz-/Garagenkosten, Nebenkosten, Abschreibungen und Ausstattungskosten) (Euro)) diesen Betrag ausgewiesen. Ich habe die Miete an meinen Vermieter monatlich gezahlt und mein Arbeitgeber hat mir den monatlichen Mietbetrag über meine Gehaltsabrechnung gezahlt.

    Frage:
    Wenn ich in Zeile 79 aufführe, was ich gezahlt habe, wo führe ich auf wieviel du mir mein Arbeitgeber erstattet hat? Es ist ein Nullsummenspiel. Das was ich gezahlt habe, wurde von meinem Arbeitgeber erstattet.

    VG

    #2
    AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

    wo führe ich auf wieviel du mir mein Arbeitgeber erstattet hat?
    In Zeile 85 der Anlage N.

    Die übersieht man leicht, weil die Zeile 85 nicht auf der Seite für die detaillierten Angaben steht, sondern auf der Übersichtsseite !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

      Hallo,

      @jaist1

      Wo bist du denn?
      Du postest unter ElsterFormular, dann schreibst du von Elster Online

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        @jaist1

        Wo bist du denn?
        Du postest unter ElsterFormular, dann schreibst du von Elster Online

        Gruß FIGUL
        Ich erstelle die Einkommensteuererklärung in Elster Online. Sorry.

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        In Zeile 85 der Anlage N.

        Die übersieht man leicht, weil die Zeile 85 nicht auf der Seite für die detaillierten Angaben steht, sondern auf der Übersichtsseite !
        In Anlage N, Zeile 85 steht unter "5 - Sonstige Aufwendungen; Art der Aufwendungen" !?

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          #5
          AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

          Meine Antwort bezog sich auf ElsterFormular!

          In ElsterOnline ist das auf Seite 17 der Anlage N in Zeile 87 einzutragen. Diese Zeile befindet sich ebenfalls auf der Übersichtsseite.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Meine Antwort bezog sich auf ElsterFormular!

            In ElsterOnline ist das auf Seite 17 der Anlage N in Zeile 87 einzutragen. Diese Zeile befindet sich ebenfalls auf der Übersichtsseite.
            OK ! Aber ich habe es nicht unter 17 (Seite oder Punkt ?), sondern 18, Zeile 87 gefunden. Es steht hier kein Hinweiß, dass es sich um den Betrag aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, Feld 21 stammt. Aber vom Text her passt es.

            Danke !!

            - - - Aktualisiert - - -

            Hat noch jemand eine Idee, ob man unter "17 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung" Felder 52-54 auch etwas eintragen muß ?
            Ich war von in der Zeite der doppelten Haushalstführung immer von Mo-Fr in meiner Zweitwohnung und am Wochenende zuhause (Hauptwohnsitz).

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              #7
              AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

              Auf Seite 18 der Anlage N steht bei mir Werbungskosten in Sonderfällen Man kann die Seiten doch nach Aufklappen der Gliederungsansicht auf der linken Seite direkt anwählen.

              Das Finanzamt berücksichtigt bei doppelter Haushaltsführung als notwendige Mehraufwendungen für die Verpflegung nur die ersten drei Monate mit den für Auswärtstätigkeiten geltenden Pauschbeträgen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

                Zitat von jaist1 Beitrag anzeigen
                Aber ich habe es nicht unter 17 (Seite oder Punkt ?), sondern 18, Zeile 87 gefunden
                Ja, da hast Du Recht! Es ist heutzutage nämlich nicht nur so, dass, wenn man einen Rat möchte, man verschweigt mit welcher Anwendung man arbeitet, sondern man verrät auch nicht, dass es nicht um das aktuelle Jahr (bei der Steuer also 2015) geht.

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                  #9
                  AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

                  ... sondern man verrät auch nicht, dass es nicht um das aktuelle Jahr (bei der Steuer also 2015) geht.
                  Danke für des Rätsels Lösung !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

                    Wenn der doppelte Haushalt schon seit Oktober 2014 oder früher besteht, dann sind die 3 Monate schon um und es können keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr angesetzt werden.

                    PS: Ich nehme an, es geht um die Steuererklärung 2015.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 21.02.2016, 23:02.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

                      PS: Ich nehme an, es geht um die Steuererklärung 2015.
                      Es geht offensichtlich nicht um 2015, darum passen ja auch die Seitenangaben für das ElsterOnline-Formular nicht zusammen.

                      Um welches Jahr es geht, hat der TE bisher nicht verraten.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung.

                        Sorry -es geht um 2014.

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