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Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

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    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Hallo zusammen,

    bin neu hier und hoffe, daß ich alles richtig mache.

    Bin gerade dabei, für meinen Neffen die Steuererklärung fertig zu machen.
    Bei seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiß ich nicht recht, wo ich sie eintragen soll.
    Es handelt sich um eine Rentenversicherung mit BUZ.
    In der Anlage "Vorsorgeaufwand" , Zeile 17, steht "eigenständige Erwerbs- u. Berufsunfähigkeitsversicherungen". Da die Rentenversicherung mit der BUZ zusammen ist,
    denke ich, dass ich das dort nicht eintragen kann.

    Würde ich den gesamten Betrag (unaufgeteilt in BUZ und Rentenvers.) in Zeile 7 eintragen,
    ist das vermutlich auch nicht richtig. So wie ich es verstehe, ist dort nur eine Basis- oder Rüruprente einzutragen. Und eine Rüruprente darf nicht kapitalisierbar sein.

    Bei der Rentenvers, (Hauptversicherg.), die mein Neffe abgeschlossen hat, steht jedoch - monatl. Rente oder wahlweise einmalige Kapitalabfindung -.

    Letztes Jahr habe ich den Betrag, der die BUZ betraf, in Zeile 71 eingetragen. Ich war der Meinung , daß der Rentenversicherungs-Betragsanteil nirgendwo einsetzbar war, da diese
    das Wahlrecht beinhaltete.

    Ist somit wohl die gesamte Versicherung nicht absetzbar?

    Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon einmal ganz herzlich im voraus.

    Freundliche Grüße
    Tulpe

    #2
    AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

    Darf man denn als Berufsfremder für den Neffen die Einkommensteuererklärung anfertigen? Ist das nicht unerlaubte Hilfe in Steuersachen?
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

      Das beantwortet mir leider nicht meine Frage!!!!!!!

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        #4
        AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

        Hallo zusammen,

        kann mir wohl niemand helfen? Nun, es war ja auch Wochenende, vielleicht gibt es doch noch jemanden, der mir eine fachliche Antwort geben kann.

        Viele Grüße
        Tulpe

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          #5
          AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

          Zum einen erst einmal die Frage, in welchem Jahr die Rentenversicherung abgeschlossen wurde.

          Zum anderen: Unbefugte Hilfe in Steuersachen ist es m.E. in Ihrem Fall nicht, wenn Ihre Hilfe unentgeltlich erfolgte. Nach § 5 Abs. 1 StBerG (Steuerberatungsgesetz) ist Ihre -wiederholte- Unterstützung zwar grundsätzlich illegal. Dies gilt aber nach § 6 Nr. 2 StBerG nicht bei unentgeltlicher Hilfe für Angehörige IM SINNE DES § 15 AO (Abgabenordnung). Und in § 15 Abs. 1 Nr. 5 AO sind Kinder der Geschwister, also auch Neffen, genannt.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

            Hallo Picard 777,

            die Versicherung wurde 2008 abgeschlossen. Haben Sie eine Lösung? Das wäre schön.

            Auf den 2. Punkt möchte ich eigentlich gar nicht näher eingehen. Der überflüssige Kommentar war überhaupt nicht das Thema. Da Sie darauf auch geantwortet haben, kann ich nur erwidern, daß es nur Hilfe von mir ist, natürlich unentgeltlich.

            Viele Grüße
            Tulpe

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              #7
              AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

              Natürlich war der 2. Punkt eigentlich nicht das Thema. Aber wenn Ihr Tun illegal gewesen wäre, wäre ich auch nicht bereit gewesen zu helfen und das auch noch zu unterstützen. Und aus Ihrer Rückäußerung spricht schon ein klein wenig, na sagen wir mal, Ignoranz für das Problem, oder ? ;-)

              Ich habe in den einschlägigen Anweisungen zu Ihrer Frage nichts finden können. Meiner Meinung nach haben Sie das daher richtig gemacht, d.h. die Rentenversicherung ist nicht absetzbar, die BU schon - sofern Sie vom Versicherer eine klare Abgrenzung der Beitragsteile bekommen (ggf. nachfragen). Im übrigen sind in den Vertragsunterlagen meist noch ein paar steuerliche Hinweise enthalten, die diese Ihre Frage vielleicht beantwortet.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

                Guten Morgen Picard777,

                recht herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ja, es gibt eine klare Teilung der Beiträge.
                Ich trage einfach den Teil der BUZ in Zeile 17 ein (obwohl da ja jetzt steht "eigenständige"
                Erwerbs- u. Berufsunfähigkeitsversicherungen). Und dann schauen wir mal....

                Gestern Abend habe ich den Betrag einfach mal, um zu rechnen, eingetragen, der Erstattungsbetrag hat sich gar nicht verändert. Wenn ich den Gesamtbetrag der Versicherung oder einen Teil davon in Zeile 7 hätte eintragen können, wäre die Erstattung höher gewesen.

                Noch einmal vielen Dank für Ihre Mühe und ich wünsche Ihnen schon einmal ein frohes Osterfest!

                Freundlicher Gruß
                Tulpe

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