Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe, daß ich alles richtig mache.
Bin gerade dabei, für meinen Neffen die Steuererklärung fertig zu machen.
Bei seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiß ich nicht recht, wo ich sie eintragen soll.
Es handelt sich um eine Rentenversicherung mit BUZ.
In der Anlage "Vorsorgeaufwand" , Zeile 17, steht "eigenständige Erwerbs- u. Berufsunfähigkeitsversicherungen". Da die Rentenversicherung mit der BUZ zusammen ist,
denke ich, dass ich das dort nicht eintragen kann.
Würde ich den gesamten Betrag (unaufgeteilt in BUZ und Rentenvers.) in Zeile 7 eintragen,
ist das vermutlich auch nicht richtig. So wie ich es verstehe, ist dort nur eine Basis- oder Rüruprente einzutragen. Und eine Rüruprente darf nicht kapitalisierbar sein.
Bei der Rentenvers, (Hauptversicherg.), die mein Neffe abgeschlossen hat, steht jedoch - monatl. Rente oder wahlweise einmalige Kapitalabfindung -.
Letztes Jahr habe ich den Betrag, der die BUZ betraf, in Zeile 71 eingetragen. Ich war der Meinung , daß der Rentenversicherungs-Betragsanteil nirgendwo einsetzbar war, da diese
das Wahlrecht beinhaltete.
Ist somit wohl die gesamte Versicherung nicht absetzbar?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon einmal ganz herzlich im voraus.
Freundliche Grüße
Tulpe
bin neu hier und hoffe, daß ich alles richtig mache.
Bin gerade dabei, für meinen Neffen die Steuererklärung fertig zu machen.
Bei seiner Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung weiß ich nicht recht, wo ich sie eintragen soll.
Es handelt sich um eine Rentenversicherung mit BUZ.
In der Anlage "Vorsorgeaufwand" , Zeile 17, steht "eigenständige Erwerbs- u. Berufsunfähigkeitsversicherungen". Da die Rentenversicherung mit der BUZ zusammen ist,
denke ich, dass ich das dort nicht eintragen kann.
Würde ich den gesamten Betrag (unaufgeteilt in BUZ und Rentenvers.) in Zeile 7 eintragen,
ist das vermutlich auch nicht richtig. So wie ich es verstehe, ist dort nur eine Basis- oder Rüruprente einzutragen. Und eine Rüruprente darf nicht kapitalisierbar sein.
Bei der Rentenvers, (Hauptversicherg.), die mein Neffe abgeschlossen hat, steht jedoch - monatl. Rente oder wahlweise einmalige Kapitalabfindung -.
Letztes Jahr habe ich den Betrag, der die BUZ betraf, in Zeile 71 eingetragen. Ich war der Meinung , daß der Rentenversicherungs-Betragsanteil nirgendwo einsetzbar war, da diese
das Wahlrecht beinhaltete.
Ist somit wohl die gesamte Versicherung nicht absetzbar?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich schon einmal ganz herzlich im voraus.
Freundliche Grüße
Tulpe
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