Hallo hab da eine Frage hoffe könnt mir helfen.
Habe anfang 2015 kurzzeitig ALG 1 erhalten, bis ich wieder im Beschäftigungsvehältnis stand.
Mein Problem an der Sache ist musste aber erst ALG 2 beantragen da 1 abgelehnt wurde weil Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber gefehlt hatten. Und Urteil noch nicht da war.
Nun meine Frage hat dann alles geklappt und bekam dann doch noch mein ALG 1 Bescheid sowie eine restliche auszahlung, da vorher erst Jobcenter ausbezahlt wurde. Welche Summe gebe ich nun in der Steuererklärung an, das Geld was ich noch bekommen habe nach Abzug für Jobcenter oder die komplette Summe?
MFG Silvi
Habe anfang 2015 kurzzeitig ALG 1 erhalten, bis ich wieder im Beschäftigungsvehältnis stand.
Mein Problem an der Sache ist musste aber erst ALG 2 beantragen da 1 abgelehnt wurde weil Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber gefehlt hatten. Und Urteil noch nicht da war.
Nun meine Frage hat dann alles geklappt und bekam dann doch noch mein ALG 1 Bescheid sowie eine restliche auszahlung, da vorher erst Jobcenter ausbezahlt wurde. Welche Summe gebe ich nun in der Steuererklärung an, das Geld was ich noch bekommen habe nach Abzug für Jobcenter oder die komplette Summe?
MFG Silvi
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