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Alg 1

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    Alg 1

    Hallo hab da eine Frage hoffe könnt mir helfen.

    Habe anfang 2015 kurzzeitig ALG 1 erhalten, bis ich wieder im Beschäftigungsvehältnis stand.

    Mein Problem an der Sache ist musste aber erst ALG 2 beantragen da 1 abgelehnt wurde weil Unterlagen vom ehemaligen Arbeitgeber gefehlt hatten. Und Urteil noch nicht da war.
    Nun meine Frage hat dann alles geklappt und bekam dann doch noch mein ALG 1 Bescheid sowie eine restliche auszahlung, da vorher erst Jobcenter ausbezahlt wurde. Welche Summe gebe ich nun in der Steuererklärung an, das Geld was ich noch bekommen habe nach Abzug für Jobcenter oder die komplette Summe?

    MFG Silvi

    #2
    AW: Alg 1

    Du solltest bis Ende Februar eine Bescheinigung bekommen, warte einfach mal ab!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Alg 1

      Das komplette ALG 1.
      Du bekommst vom Jobcenter auch eine Bescheinigung darüber.
      Diese dürfte bis Ende Februar da sein, wenn nicht dann telefonisch anfordern.
      Mfg

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