Hallo,
ich beziehe seit 2014 eine Erwerbsminderungsrente. Für 2014 habe ich dann auch eine Steuerklärung gemacht und die Rente angegeben. Ich erhielt dann eine Nachzahlung, bei der ich mich erst mal den den Allerwertesten gesetzt habe. Habe dann für 2014 eine Steuernachzahlung getätigt und für 2015 Vorabzahlungen geleistet.
Ich sitze nun an meiner Steuererklärung für 2015 und suche verzweifelt die Zeile, in der ich die gezahlten Vorabsteuern für 2015 eintragen kann.
Ich arbeite zu der Erwerbsminderungsrente in Teilzeit.
Ich habe nun zum Spaß mal die Vorabberechnung der Steuerklärung durchlaufen lassen und erhalte wieder eine Aufforderung zur Nachzahlung. Das verstehe ich nun nicht so ganz, da ich Steuern für die Rente und ebenso für mein Teilzeitgehalt gezahlt habe.
Trägt man die Steuern für die Erwerbsminderungsrente in die Steuererklärung ein oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich drehe nämlich gerade durch.
ich beziehe seit 2014 eine Erwerbsminderungsrente. Für 2014 habe ich dann auch eine Steuerklärung gemacht und die Rente angegeben. Ich erhielt dann eine Nachzahlung, bei der ich mich erst mal den den Allerwertesten gesetzt habe. Habe dann für 2014 eine Steuernachzahlung getätigt und für 2015 Vorabzahlungen geleistet.
Ich sitze nun an meiner Steuererklärung für 2015 und suche verzweifelt die Zeile, in der ich die gezahlten Vorabsteuern für 2015 eintragen kann.
Ich arbeite zu der Erwerbsminderungsrente in Teilzeit.
Ich habe nun zum Spaß mal die Vorabberechnung der Steuerklärung durchlaufen lassen und erhalte wieder eine Aufforderung zur Nachzahlung. Das verstehe ich nun nicht so ganz, da ich Steuern für die Rente und ebenso für mein Teilzeitgehalt gezahlt habe.
Trägt man die Steuern für die Erwerbsminderungsrente in die Steuererklärung ein oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich drehe nämlich gerade durch.
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