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Erwerbsminderungsrente Besteuerung

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    Erwerbsminderungsrente Besteuerung

    Hallo,

    ich beziehe seit 2014 eine Erwerbsminderungsrente. Für 2014 habe ich dann auch eine Steuerklärung gemacht und die Rente angegeben. Ich erhielt dann eine Nachzahlung, bei der ich mich erst mal den den Allerwertesten gesetzt habe. Habe dann für 2014 eine Steuernachzahlung getätigt und für 2015 Vorabzahlungen geleistet.
    Ich sitze nun an meiner Steuererklärung für 2015 und suche verzweifelt die Zeile, in der ich die gezahlten Vorabsteuern für 2015 eintragen kann.
    Ich arbeite zu der Erwerbsminderungsrente in Teilzeit.

    Ich habe nun zum Spaß mal die Vorabberechnung der Steuerklärung durchlaufen lassen und erhalte wieder eine Aufforderung zur Nachzahlung. Das verstehe ich nun nicht so ganz, da ich Steuern für die Rente und ebenso für mein Teilzeitgehalt gezahlt habe.

    Trägt man die Steuern für die Erwerbsminderungsrente in die Steuererklärung ein oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, ich drehe nämlich gerade durch.

    #2
    AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

    Hallo,

    Zitat:
    Ich sitze nun an meiner Steuererklärung für 2015 und suche verzweifelt die Zeile, in der ich die gezahlten Vorabsteuern für 2015 eintragen kann.

    Die gezahlten Vorsteuern kannst du NICHT eintragen.
    Sie werden aber automatisch vom FA berücksichtigt.
    Ziehe von der Berechnung die Vorauszahlungen ab und du kennst deine entsprechende Est für das Jahr

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

      Hallo Figul,

      vielen Dank für die schnelle Antwort. Das gilt dann wohl auch für die vorabgezahlte Kirchensteuer, oder?

      Ich frage mich nur, warum ich jetzt immer nachzahlen muss. Wird denn die Steuer von meiner Beschäftigung überhaupt nicht mehr gezählt
      oder habe ich da den totalen Denkfehler?

      Kommentar


        #4
        AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

        Zitat von panik2015 Beitrag anzeigen
        Das gilt dann wohl auch für die vorabgezahlte Kirchensteuer, oder?


        Ich hoffe doch dass ElsterFormular Kirchensteuervorauszahlungen nicht besser berücksichtigt als Einkommensteuervorauszahlungen.

        Zitat von panik2015 Beitrag anzeigen
        Ich frage mich nur, warum ich jetzt immer nachzahlen muss.
        Musst Du denn nachzahlen? Immerhin hast Du ja Vorauszahlungen geleistet.

        Zitat von panik2015 Beitrag anzeigen
        Wird denn die Steuer von meiner Beschäftigung überhaupt nicht mehr gezählt
        Für die Rente? Ist's eine Betriebsrente?

        Du musst doch wissen, ob Dein Arbeitgeber Lohnsteuern einbehält. Nicht wir.

        Kommentar


          #5
          AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

          Hallo L.E.Fant,

          vielen Dank auch für Deine Antwort.

          Für mich ist das alles neu. Deswegen stelle ich mich da anscheinend ein wenig "Dumm" an.

          Und ja, natürlich wird mein Gehalt ganz normal versteuert und auch abgeführt. Ich bin nur von Vollzeit auf Teilzeitbeschäftigung gegangen.

          Mich hat es halt nur gewundert, dass ich bei vorherigen Steuererklärungen immer Rückzahlungen erhalten habe und seitdem ich eine
          Erwerbsminderungsrente erhalte, dieses anscheinend nicht mehr der Fall ist.

          Das ist alles.

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            #6
            AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

            Festgesetzte Steuer
            Abzüglich einbehaltene Lohnsteuer
            = Verbleibende Steuer
            Abzüglich Vorauszahlungen
            = Nachzahlung oder Erstattung

            - - - Aktualisiert - - -

            Zitat von panik2015 Beitrag anzeigen
            Und ja, natürlich wird mein Gehalt ganz normal versteuert und auch abgeführt. Ich bin nur von Vollzeit auf Teilzeitbeschäftigung gegangen.

            Mich hat es halt nur gewundert, dass ich bei vorherigen Steuererklärungen immer Rückzahlungen erhalten habe und seitdem ich eine
            Erwerbsminderungsrente erhalte, dieses anscheinend nicht mehr der Fall ist.

            Das ist alles.
            Weil von deiner Rente keine Lohnsteuer einbehalten wird.

            Die Rente wird erst im Rahmen der Steuererklärung versteuert.

            Daher kann es zu Nachzahlungen kommen.
            Mfg

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              #7
              AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

              Hallo,

              Deine Rente ist nicht steuerfrei.
              Ein Teil der Rente wird zu den Einkünften aus deinem Beschäftigungsverhältnis hinzugerechnet.
              Dadurch erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen.
              Da die Rente aber steuerfrei ausbezahlt wird, kommt es im Normalfall immer zu einer Nachzahlung und in Folge zur Vorauszahlung.
              Seit wann läuft die Rente?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Seit wann läuft die Rente?
                2014 laut erstem Beitrag.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

                  Hallo,

                  oh, hab ich überlesen.
                  Aber der Sachverhalt ist eindeutig.
                  Grund wurde schon Elter-Tester und mir erwähnt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

                    Hallo an alle

                    und Danke für die hilfreichen Antworten. Dann ist mir jetzt einiges klar.
                    Und ich weiß, dass meine Rente im Nachhinein versteuert wird.
                    Das ein Teil zu meinem Einkommen dazugerechnet wird, dass wusste ich wiederum nicht.
                    Aber dann wird mir jetzt einiges klar und ich kann es besser nachvollziehen.

                    Meine Rente wurde zum 01.01.2014 bewilligt.

                    LG

                    - - - Aktualisiert - - -

                    Yeap. Vielen Dank für die Hilfe

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                      #11
                      AW: Erwerbsminderungsrente Besteuerung

                      Bei einer 2014 bewilligten Rente bleiben 32% des im ersten vollen Rentenjahr gezahlten Rentenbetrags steuerfrei, d.h. für 68% musst du von Anfang an ganz normal Steuern (nach)zahlen.

                      Der im ersten vollen Rentenjahr als steuerfrei ermittelte Betrag bleibt für die gesamte Laufzeit der Rente konstant, er wird allerdings beim Übergang in die Altersrente neu ermittelt.

                      Im Klartext heißt das, dass auch alle Rentenerhöhungen vollumfänglich der Besteuerung unterliegen!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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