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    Zweitstudium

    Hallo,

    eine grundlegende Frage: Können die Fahrten für ein Zweitstudium rückwirkend abgesetzt werden, auch wenn dieses nicht abgeschlossen wurde?

    Mache gerade zum ersten Mal meine Einkommenssteuererklärung und bin gerade beim Punkt Werbungskosten...

    Danke schonmal für die Hilfe!

    #2
    AW: Zweitstudium

    Zitat von blümi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    eine grundlegende Frage: Können die Fahrten für ein Zweitstudium rückwirkend abgesetzt werden, auch wenn dieses nicht abgeschlossen wurde?

    Mache gerade zum ersten Mal meine Einkommenssteuererklärung und bin gerade beim Punkt Werbungskosten...

    Danke schonmal für die Hilfe!
    Hallo,
    rückwirkend nein!
    Siehe auch § 11 EStG.
    Du musst schon für jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben.
    Zuletzt geändert von stiller; 28.02.2016, 21:24. Grund: § statt $
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Zweitstudium

      Danke für die schnelle Antwort! Also ich würde jetzt für 2011 meine erste Erklärung machen! 2011 habe ich noch das Zweitstudium angefangen und hatte kein Einkommen, aber eben Werbungskosten....
      Darf ich diese angeben? Mir geht es in erster Linie darum, ob das überhaupt geht, wenn man das Zweitstudium gar nicht beendet hat...

      Kommentar


        #4
        AW: Zweitstudium

        2011 habe ich noch das Zweitstudium angefangen und hatte kein Einkommen, aber eben Werbungskosten....
        Eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags ist für 2011 noch möglich, für eine Einkommensteuererklärung ist die Frist allerdings bereits abgelaufen!

        Mir geht es in erster Linie darum, ob das überhaupt geht, wenn man das Zweitstudium gar nicht beendet hat...
        Das passiert öfter, das ist steuerlich in der Regel kein Problem. Man hat sich ja immerhin bemüht und die Kosten sind ja auch angefallen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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