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2011 habe ich noch das Zweitstudium angefangen und hatte kein Einkommen, aber eben Werbungskosten....
Eine Erklärung zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags ist für 2011 noch möglich, für eine Einkommensteuererklärung ist die Frist allerdings bereits abgelaufen!
Mir geht es in erster Linie darum, ob das überhaupt geht, wenn man das Zweitstudium gar nicht beendet hat...
Das passiert öfter, das ist steuerlich in der Regel kein Problem. Man hat sich ja immerhin bemüht und die Kosten sind ja auch angefallen.
Danke für die schnelle Antwort! Also ich würde jetzt für 2011 meine erste Erklärung machen! 2011 habe ich noch das Zweitstudium angefangen und hatte kein Einkommen, aber eben Werbungskosten....
Darf ich diese angeben? Mir geht es in erster Linie darum, ob das überhaupt geht, wenn man das Zweitstudium gar nicht beendet hat...
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