Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bitte max. Anzahl Lohnsteuerbescheinigung erhöhen!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Bitte max. Anzahl Lohnsteuerbescheinigung erhöhen!

    Hallo,

    >>>was mich glauben lässt, daß ich, bezöge ich zwischendurch Arbeitslosengeld, auch weniger Steuern zurück bekäme.

    Das ist korrekt, Lohnersatzleistung wie etwa das Arbeitslosengeld 1 unterliegen dem Progressionsvorbehalt.


    >>>Ob die Praxis meines Chefs so immer legal ist, kann ich leider auch nicht sagen.

    Naja, legal dürfte es schon sein, zumindest gegenüber den Behörden. Wenn, dann ist das imho arbeitsrechtlich problematisch, etwa im Zusammenhang mit Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz und einiges mehr.

    Wenn du dich beispielsweise doch mal arbeitslos melden würdest (etwa weil die Pause zwischen den Einsätzen länger ist als sonst), dann könnte ich mir da schon Probleme vorstellen. Das Amt verlangt dann möglicherweise eine Klage auf Weiterbeschäftigung durch dich (oder du bekommst eine Sperre).
    Aber wenn dir das egal ist, dann lass es wie es ist (hört sich ja irgendwie ein bisschen nach Nebenjob an, da kann man dann damit leben).

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #17
      AW: Bitte max. Anzahl Lohnsteuerbescheinigung erhöhen!

      Kleiner Nachtrag für Leute in meiner Situation: Anstatt die Summen über alle LStBs zu bilden, kann man auch einfach auf die Lohnabrechnung für Dezember gucken - da stehen die Summen allesamt unten links in der Ecke (aber Achtung: Die Reihenfolge der Zeilen ist nicht dieselbe!). Wenn man seine eTIN noch irgendwo stehen hast (oder im Kopf hat, oder herleiten kann), braucht man eigentlich noch nicht einmal auf die LStBs warten... Ohne Einblick in die Arbeitsweise der Finanzverwaltung scheint das Ganze oberflächlich betrachtet ziemlich redundant, finde ich...

      Kommentar


        #18
        AW: Bitte max. Anzahl Lohnsteuerbescheinigung erhöhen!

        Hallo,

        eTin ist seit einigen Jahren nicht mehr erforderlich.
        Außerdem gibtv es inen Etin -Rechner (für Leute, die gerne Felder ausfüllen)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #19
          AW: Bitte max. Anzahl Lohnsteuerbescheinigung erhöhen!

          Zitat von BMenck Beitrag anzeigen
          Kleiner Nachtrag für Leute in meiner Situation: Anstatt die Summen über alle LStBs zu bilden, kann man auch einfach auf die Lohnabrechnung für Dezember gucken - da stehen die Summen allesamt unten links in der Ecke (aber Achtung: Die Reihenfolge der Zeilen ist nicht dieselbe!). Wenn man seine eTIN noch irgendwo stehen hast (oder im Kopf hat, oder herleiten kann), braucht man eigentlich noch nicht einmal auf die LStBs warten... Ohne Einblick in die Arbeitsweise der Finanzverwaltung scheint das Ganze oberflächlich betrachtet ziemlich redundant, finde ich...
          Also WENN der Arbeitgeber tatsächlich in der Dezemberlohnabrechnung die Abrechnungen aller Monate summiert hat, dann müsste er doch konsequenterweise auch nur EINE Lohnsteuerbescheinigung ausstellen mit der Angabe gefühlter 517 Unterbrechungszeiträume.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          Lädt...
          X