Hallo!
Zwei kleine Fragen.
Wenn ich bspw. einen Versicherungsbescheid von 30.11.2015-30.02.2016 Kfz-Haftpflicht über 300€ bekommen habe und diesen 2015 bezahlt habe.
Kann ich dann die 300€ in 2015 Anlage Vorsorgeaufwand; Zeile 50 eintragen oder anteilig nur 100€ und den Rest dann 2016?
Und wie ist es bei Gewerkschaftsbeiträgen, den fälligen Beitrag aus Dez 2015 hab ich Jan 2016 abgebucht bekommen. Wann kann ich diesen geltend machen? 2015 oder erst 2016?
Vielen Dank für die Mühe!
Zwei kleine Fragen.
Wenn ich bspw. einen Versicherungsbescheid von 30.11.2015-30.02.2016 Kfz-Haftpflicht über 300€ bekommen habe und diesen 2015 bezahlt habe.
Kann ich dann die 300€ in 2015 Anlage Vorsorgeaufwand; Zeile 50 eintragen oder anteilig nur 100€ und den Rest dann 2016?
Und wie ist es bei Gewerkschaftsbeiträgen, den fälligen Beitrag aus Dez 2015 hab ich Jan 2016 abgebucht bekommen. Wann kann ich diesen geltend machen? 2015 oder erst 2016?
Vielen Dank für die Mühe!
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