Hallo an Alle,
hat jemand Erfahrung ob nach erfolgreicher Bescheiddatenabholung nach erstem Bescheid (in Elsterformular), Einspruch und neuem Bescheid, dieser ebenfalls elektronisch abgeholt werden kann?
hat jemand Erfahrung ob nach erfolgreicher Bescheiddatenabholung nach erstem Bescheid (in Elsterformular), Einspruch und neuem Bescheid, dieser ebenfalls elektronisch abgeholt werden kann?
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