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Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

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    Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

    Hallo an Alle,

    hat jemand Erfahrung ob nach erfolgreicher Bescheiddatenabholung nach erstem Bescheid (in Elsterformular), Einspruch und neuem Bescheid, dieser ebenfalls elektronisch abgeholt werden kann?
    LG MAX v S.

    (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

    #2
    AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

    ja, das war vor zwei Jahren bei mir so. Auch der Vergleich funktionierte mit dem neuen Bescheid.

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      #3
      AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

      Auch wenn man einspruch per post macht?

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        #4
        AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

        Das hat nichts mit dem Einspruch zu tun, sondern ob bei der Absendung der Erklärungsdaten die elektronische Abholung beantragt wurde. Dadurch werden in deinem Datensatz bestimmte Kennzahlen gebildet, welche die elektronische Rückübermittlung steuern. Diese sollten eigentlich auch bei einer Änderung des Steuerbescheides noch vorhanden sein, so dass auch der neue Bescheid elektronisch abrufbar ist.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

          Hallo geno-rbk,

          die Bescheiddatenrückübermittlung ist völlig unabhängig von der Art des Einlegen des Einspruches ->ob per Post, per Mail oder über das ElsterOnlinePortal.

          Tschüß

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            #6
            AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

            Auch bei Einspruch per Post werden geänderte Bescheiddaten zum Abruf bereitgestellt.

            Das funktioniert allerdings bisher in zwei Bundesländern nicht! Eines davon ist m. W. Hessen, das andere kenne ich nicht.

            https://www.elster.de/anwenderforum/...=Bescheiddaten
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

              Ok vielen dank. Bei mir wurde ein Bescheid geändert. Der schon per post unterwegs ist. Ich gucke jetzt mal online

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                #8
                AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                Hallo geno_rbk,

                woher weißt du, dass er schon auf dem Postwege ist ?
                Wenn der Bescheid per Post versandt wird, geht meist auch die elektronische Bereitstellung los eventuell ein Tag früher abrufbar, bevor er im Kasten liegt bei dir.

                Tschüß

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                  #9
                  AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                  Weil ich eine email ans finanzamt geschrieben hatte und Mittwoch eine Antwort kam das der geänderte bescheid bearbeitet ist und nächsten Tagen per post kommt

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                    #10
                    AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                    Man erhält auch eine Email, wenn geänderte Bescheiddaten bereit stehen! Zumindest in Bayern ist das so.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                      Soll soweit ich weiß in allen Bundesländern so sein. Ich weiß aber auch, dass es z.B. in Hessen da schon öfters Probleme gab. Inwieweit diese inzwischen behoben sind kann ich nicht sagen.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                        Komisch ist aber an den tag wo der normale Bescheid erstellt wurde war es abrufbar.
                        Und jetzt soll der geänderte schon unterwegs sein aber nich abrufbar

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                          #13
                          AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                          Hallo reno_gbk,

                          mit Sicherheit war der normale Bescheid nicht an dem Tag abrufbar wo er erstellt wurde, das ist der Rechentermin und dort wird das Bescheiddatum (Versendedatum) festgelegt, da liegen mit Sicherheit sieben Werktage dazwischen -> Bsp. ein Bescheid der am 17.02. erstellt wurde ging am 26.02.2016 in die Post und ein Bescheid der am 18.02.2016 erstellt wurde ging am 29.02.2016 zur Post .

                          Tschüß

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                            #14
                            AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                            Vielen Dank für die Info.
                            Wenn es bei mir soweit ist, werde ich es probieren und das Ergebnis hier mitteilen.
                            LG MAX v S.

                            (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                              #15
                              AW: Bescheiddaten abholen bei geändertem Bescheid

                              Hat funktioniert mit dem Abholen des geänderten Bescheides. Bei Vergleich von Steuerbescheiddaten mit Steuererklärung (Menü: Extras) fragt er dann welcher der abgeholten Bescheide verglichen werden soll. Supi!!!
                              (Ich mach nach dem Versenden der Daten bis zur Bescheidabholung keine Updates mehr, dadurch hats mir schon min. 2x die Bescheiddatenabholung ruiniert).
                              LG MAX v S.

                              (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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