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Lohnsteuerbescheinigung

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    Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    benötigt man zur Einkommensteuererklärung zwangsläufig den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ( nicht auffindbar ),
    oder kann man auch die Daten aus dem Lohnschein vom Dezember eintragen?

    Danke für eure Hilfe

    mit freundlichen Grüßen

    Steffen

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo,

    frag deinen AG, der gibt dir sicher nochmas eine Bestätigung.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung

      Danke, leider nicht. Ist 2012.

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung

        Die Frist zur Abgabe einer Steuererklärung für 2012 wird wohl abgelaufen sein. Erkunde dich beim Finanzamt.
        Zuletzt geändert von Laie123; 04.03.2016, 17:48.

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung

          Hallo,

          Zitat: Danke, leider nicht. Ist 2012.

          Das ist doch kein Problem.
          Du kannst dich auch an dein zuständiges FA wenden (hat auch eine elektr. Lstbesch)

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung

            Danke, ich werde beim FA nachfragen.
            4 Jahre ist die Frist. Also 2012 muß ich noch machen. ( glaube ich )

            Schönen Abend

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung

              Ja, war falsch. Abgabetermin für 2012 ist 31.12.2016. Denkbar wäre auch über Elster Belegabruf an die Daten ran zu kommen. Der Belegabruf geht zurück bis 2012., Gruß

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