Hallo,
benötigt man zur Einkommensteuererklärung zwangsläufig den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ( nicht auffindbar ),
oder kann man auch die Daten aus dem Lohnschein vom Dezember eintragen?
Danke für eure Hilfe
mit freundlichen Grüßen
Steffen
benötigt man zur Einkommensteuererklärung zwangsläufig den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ( nicht auffindbar ),
oder kann man auch die Daten aus dem Lohnschein vom Dezember eintragen?
Danke für eure Hilfe
mit freundlichen Grüßen
Steffen
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