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Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

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    Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

    Guten Tag,

    Ich habe ein paar Fragen zum Ausfüllen meiner Steuererklärung.

    1. Über meine Firma habe ich Mitarbeiteraktien erworben. Dazu habe ich auch ein Infoblatt zum Thema Steuern erhalten, in dem steht:

    "Der Kaufgewinn ist die potenzielle positive Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden, und dem Preis, den Sie bezahlen, um die Aktien zu zeichnen. Dieser Gewinn stellt einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher der Einkommensbesteuerung"

    und

    "Matching Aktien gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen daher der Einkommensbesteuerung. Der steuerpflichtige Vorteil entspricht dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden. Der Börsenwert der Aktien ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig"

    Mein Kaufgewinn liegt bei 69,36€ und die Matching Aktien bei 315,95€. Muss ich diese Beträge irgendwo angeben? Wenn ja, wo?
    Die gesamte Abrechnung ist über die Firma erfolgt und stand auf dem Lohnzettel. Somit sollte es ja auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Ist damit alles erledigt?

    2. Die Mitarbeiteraktien liegen im Depot bei einer französischen Bank. Durch ältere Gratisaktien etc. habe ich dort eine Dividende in Höhe von ~60€ bekommen. Dafür sind natürlich noch keine Steuern in Deutschland bezahlt worden. Alle anderen Zinsen und Dividenden sind von Banken in Deutschland und über die Pauschbeträge geregelt. Bei der französischen Bank habe ich natürlich keinen Freibetrag. Insgesamt liegen alle Erträge bei ~270€. Es wäre also noch genug vom Pauschbetrag übrig.

    Ich meine gelesen zu haben, dass man die Anlage KAP bei unter 360€ überhaupt nicht ausfüllen muss. Leider finde ich dazu nichts genaues.

    Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte. Ansonsten muss ich wohl mal einen Steuerberater suchen.

    Danke und Grüße
    Matthias

    #2
    AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

    Hallo,

    zu 1: Ja, das sollte - eigentlich - vom Arbeitgeber versteuert und bescheinigt worden sein. Damit hat es sich.

    zu 2: Aus welchem Land stammen die Aktien bzw. das Unternehmen? Und wenn aus Frankreich: Handelt es sich vielleicht um Aventis (nur da gibt es eine Sonderregel)?

    Jedenfalls musst die die Dividenden in der Anlage KAP erklären (Zeile 15).


    >>>Ich meine gelesen zu haben, dass man die Anlage KAP bei unter 360€ überhaupt nicht ausfüllen muss.

    Nein, das stimmt nicht.

    Stefan
    Zuletzt geändert von reckoner; 04.03.2016, 20:13.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

      Hallo Stefan, Danke für deine Antwort!

      Es handelt sich nicht um Aventis, sondern um Aktien der Airbus Group, also Sitz in den Niederlanden.

      Reicht es dann aus in Zeile 15 die 60€ anzugeben, oder muss ich nun ALLE Erträge (auch die im Inland vom Pauschbetrag gedeckten) in Zeile 7 angeben und in 12 und 13 den Pauschbetrag berechnen? Das Finanzamt sollte ja eigentlich wissen, dass der Pauschbetrag noch nicht ausgereizt ist.

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        #4
        AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

        Zitat von MatDev Beitrag anzeigen
        Es handelt sich nicht um Aventis, sondern um Aktien der Airbus Group, also Sitz in den Niederlanden.
        Die Brutto-Dividende kommt in Zeile 15 (KAP 2015), die einbehaltene Quellensteuer (bei Airbus-Aktien sind es wegen NL 15%) in Zeile 51.
        mfg. - Kent

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          #5
          AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

          Hallo,

          >>>Reicht es dann aus in Zeile 15 die 60€ anzugeben, oder muss ich nun ALLE Erträge (auch die im Inland vom Pauschbetrag gedeckten) in Zeile 7 angeben und in 12 und 13 den Pauschbetrag berechnen?

          Solange du nicht die Günstigerprüfung beantragst (Zeile 4) reicht es, die nichtversteuerten Erträge zu erklären (die sind zwingend, alles andere ist mehr oder weniger freiwillig).


          >>>Das Finanzamt sollte ja eigentlich wissen, dass der Pauschbetrag noch nicht ausgereizt ist.

          Ja, das weiß das Finanzamt, und zwar von dir (Zeile 13).


          >>>Die Brutto-Dividende kommt in Zeile 15 (KAP 2015), die einbehaltene Quellensteuer (bei Airbus-Aktien sind es wegen NL 15%) in Zeile 51.

          Richtig.
          Und damit das alles richtig abläuft sollte ein Beleg über die Quellensteuer beigelegt werden (die Abrechnung reicht).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

            Danke euch zwei, ich glaube wir kommen der Sache näher

            Ganz fertig gefragt habe ich aber noch nicht...

            Zu Zeile 13: Den Pauschbetrag habe ich eigentlich schon restlos auf meine Banken Verteilt. Zählt das schon als in Anspruch genommen? Oder rechne ich einfach meine sonstigen Erträge von den 801€ runter und schreibe das rein?

            Zu Zeile 51: Woher soll man das denn wissen? Ich den Schreiben die ich dazu habe (eine "Notice of Transaction" steht die Dividendensumme und "Withheld Tax" ist 0 und ein "Summary Statement of securities transactions and investment income") finde ich auch nichts was darauf hindeuten würde. Die Dokument sind aber auch nur auf englisch und französisch.

            Beim durchgehen meiner anderen Dokumente sind mir aber noch zwei Sachen aufgefallen:

            Im Steuerbescheid der Volksbank ist zwar alles über den Pauschbetrag abgedeckt, aber für Zeile 51 stehen auch hier noch 1,80€ drin. Sind die schon erledigt?
            Vom Mietkautionskonto kam auch eine Steuerbescheinigung. Hier habe ich keinen Pauschbetrag. Muss ich das angeben (Zeile 7, 47 und 48) oder ist das auch erledigt, da es eine deutsche Bank und auf dem Steuerbescheid vermerkt ist?

            Und noch eine etwas verworrene Sache: Ich habe vor ein paar Jahren bei einem Crowdfunding für ein Videospiel teilgenommen. Die Firma (aus UK) hat deswegen Ärger mit dem dortigen Finanzamt bekommen und musste das System so umstellen, dass jeder der etwas beigetragen hat als Investor gilt. Mittlerweile ist das Spiel veröffentlicht und ich habe bisher ca. 150% des damaligen Betrags als Zahlung erhalten. Gilt das auch als Kapitalertrag?

            Nochmals vielen Dank für eure super schnelle Hilfe!

            Matthias

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              #7
              AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

              Hallo,

              >>>Zu Zeile 13: Den Pauschbetrag habe ich eigentlich schon restlos auf meine Banken Verteilt. Zählt das schon als in Anspruch genommen? Oder rechne ich einfach meine sonstigen Erträge von den 801€ runter und schreibe das rein?

              In Anspruch genommen heißt, dass eine Bank den Betrag steuerfrei ausgezahlt hat. Wenn du Steuerbescheinigungen hast, dann ist das der Betrag für Zeile 12/13.


              >>>Zu Zeile 51: Woher soll man das denn wissen? Ich den Schreiben die ich dazu habe (eine "Notice of Transaction" steht die Dividendensumme und "Withheld Tax" ist 0 und ein "Summary Statement of securities transactions and investment income") finde ich auch nichts was darauf hindeuten würde.

              Hast du denn den Bruttobetrag auch Netto bekommen? (kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wer weiß)
              Die Bruttodividende kann man auf praktisch allen Börsenseiten nachlesen, etwa hier: http://www.finanzen.net/bilanz_guv/Airbus , für 2014 - gezahlt 2015 - waren das 2,99 Euro (soweit ich jetzt nicht mit den Jahren durcheinander gekommen bin).
              Und den Nettobetrag siehst du auf deinem Konto.


              >>>Im Steuerbescheid der Volksbank ist zwar alles über den Pauschbetrag abgedeckt, aber für Zeile 51 stehen auch hier noch 1,80€ drin. Sind die schon erledigt?

              Ich vermute mal, dass dort der Freibetrag nicht vollständig aufgebraucht wurde, richtig? Denn - nur - dann wird die Quellensteuer nicht direkt verrechnet, sondern bescheinigt. Mindestens diese Steuerbescheinigung würde ich dann auch erklären, die Quellensteuer bekommst du dann praktisch zurück (bzw. du zahlst entsprechend weniger Steuern für deine Airbus-Dividende, was am Ende das selbe ist).


              >>>Vom Mietkautionskonto kam auch eine Steuerbescheinigung. Hier habe ich keinen Pauschbetrag. Muss ich das angeben (Zeile 7, 47 und 48) oder ist das auch erledigt, da es eine deutsche Bank und auf dem Steuerbescheid vermerkt ist?

              Bis auf die Kirchensteuer (bist du Mitglied in einer Kirche?) ist das erledigt.


              Zum Crowdfunding: Ich würde das auch in der Anlage KAP erklären (Zeile 15), sicher bin ich mir da aber nicht. Das Finanzamt dürfte das aber ggf. umbuchen, wenn du ausreichende Unterlagen befügst.

              Stefan

              PS: Das alles gilt nur ohne beantragte Günstigerprüfung (Zeile 4). Wenn du den Antrag stellen willst, dann müssen doch ALLE Kapitalerträge erklärt werden.
              Zuletzt geändert von reckoner; 05.03.2016, 13:10.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

                Zitat von MatDev Beitrag anzeigen
                Zu Zeile 51: Woher soll man das denn wissen? Ich den Schreiben die ich dazu habe (eine "Notice of Transaction" steht die Dividendensumme und "Withheld Tax" ist 0 und ein "Summary Statement of securities transactions and investment income") finde ich auch nichts was darauf hindeuten würde. Die Dokument sind aber auch nur auf englisch und französisch.
                Die Notice of Transaction der Societe Generale Securities Services ist ein guter Nachweis für die Dividenden-Zahlung, allerdings ist dort fett die Net total, also die Netto-Dividende (Auszahlbetrag nach Abzug der Quellensteuer von 15%) aufgeführt.

                In Zeile 15 kommt also der Bruttobetrag: Net total / 0.85
                Für Zeile 51 folglich: Betrag der Zeile 15 * 0.15

                PS: Der o.g. Freibetrag von 360€ wird von dem zu verst. geldwerten Vorteil (aus Kaufgewinn und Gratisaktien) abgezogen und wird bereits vom AG bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
                mfg. - Kent

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                  #9
                  AW: Anlage KAP bei ausländischer Dividende und Mitarbeiteraktien?

                  Okay, ich glaube ich geb einfach alles in der KAP an. So viel bleibt ja gar nicht mehr übrig.

                  Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                  Bis auf die Kirchensteuer (bist du Mitglied in einer Kirche?) ist das erledigt.
                  Ja, ich bin Kirchensteuerpflichtig. Also Kreuz bei Zeile 6 und die Daten aus der Steuerbescheinigung, richtig?

                  Zum Crowdfunding habe ich quasi keine Dokumente, bis auf die Meldungen von Paypal über den Erhalt der Zahlungen.

                  Zitat von Kent Beitrag anzeigen
                  Die Notice of Transaction der Societe Generale Securities Services ist ein guter Nachweis für die Dividenden-Zahlung, allerdings ist dort fett die Net total, also die Netto-Dividende (Auszahlbetrag nach Abzug der Quellensteuer von 15%) aufgeführt.

                  In Zeile 15 kommt also der Bruttobetrag: Net total / 0.85
                  Für Zeile 51 folglich: Betrag der Zeile 15 * 0.15

                  PS: Der o.g. Freibetrag von 360€ wird von dem zu verst. geldwerten Vorteil (aus Kaufgewinn und Gratisaktien) abgezogen und wird bereits vom AG bei der Lohnsteuer berücksichtigt.
                  Da kennt sich einer aus! Das hätte ich jetzt falsch interpretiert.

                  Super vielen Dank euch zwei! Ich glaube ich bekomme das so hin. Vermutlich werde ich die Erklärung dann direkt zum Finanzamt bringen und dort nochmal kurz prüfen lassen.

                  Matthias

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