Guten Tag,
Ich habe ein paar Fragen zum Ausfüllen meiner Steuererklärung.
1. Über meine Firma habe ich Mitarbeiteraktien erworben. Dazu habe ich auch ein Infoblatt zum Thema Steuern erhalten, in dem steht:
"Der Kaufgewinn ist die potenzielle positive Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden, und dem Preis, den Sie bezahlen, um die Aktien zu zeichnen. Dieser Gewinn stellt einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher der Einkommensbesteuerung"
und
"Matching Aktien gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen daher der Einkommensbesteuerung. Der steuerpflichtige Vorteil entspricht dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden. Der Börsenwert der Aktien ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig"
Mein Kaufgewinn liegt bei 69,36€ und die Matching Aktien bei 315,95€. Muss ich diese Beträge irgendwo angeben? Wenn ja, wo?
Die gesamte Abrechnung ist über die Firma erfolgt und stand auf dem Lohnzettel. Somit sollte es ja auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Ist damit alles erledigt?
2. Die Mitarbeiteraktien liegen im Depot bei einer französischen Bank. Durch ältere Gratisaktien etc. habe ich dort eine Dividende in Höhe von ~60€ bekommen. Dafür sind natürlich noch keine Steuern in Deutschland bezahlt worden. Alle anderen Zinsen und Dividenden sind von Banken in Deutschland und über die Pauschbeträge geregelt. Bei der französischen Bank habe ich natürlich keinen Freibetrag. Insgesamt liegen alle Erträge bei ~270€. Es wäre also noch genug vom Pauschbetrag übrig.
Ich meine gelesen zu haben, dass man die Anlage KAP bei unter 360€ überhaupt nicht ausfüllen muss. Leider finde ich dazu nichts genaues.
Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte. Ansonsten muss ich wohl mal einen Steuerberater suchen.
Danke und Grüße
Matthias
Ich habe ein paar Fragen zum Ausfüllen meiner Steuererklärung.
1. Über meine Firma habe ich Mitarbeiteraktien erworben. Dazu habe ich auch ein Infoblatt zum Thema Steuern erhalten, in dem steht:
"Der Kaufgewinn ist die potenzielle positive Differenz zwischen dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden, und dem Preis, den Sie bezahlen, um die Aktien zu zeichnen. Dieser Gewinn stellt einen geldwerten Vorteil dar und unterliegt daher der Einkommensbesteuerung"
und
"Matching Aktien gelten als geldwerter Vorteil und unterliegen daher der Einkommensbesteuerung. Der steuerpflichtige Vorteil entspricht dem Marktwert der Aktien an dem Tag, an dem Sie Aktionär werden. Der Börsenwert der Aktien ist als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig"
Mein Kaufgewinn liegt bei 69,36€ und die Matching Aktien bei 315,95€. Muss ich diese Beträge irgendwo angeben? Wenn ja, wo?
Die gesamte Abrechnung ist über die Firma erfolgt und stand auf dem Lohnzettel. Somit sollte es ja auch in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Ist damit alles erledigt?
2. Die Mitarbeiteraktien liegen im Depot bei einer französischen Bank. Durch ältere Gratisaktien etc. habe ich dort eine Dividende in Höhe von ~60€ bekommen. Dafür sind natürlich noch keine Steuern in Deutschland bezahlt worden. Alle anderen Zinsen und Dividenden sind von Banken in Deutschland und über die Pauschbeträge geregelt. Bei der französischen Bank habe ich natürlich keinen Freibetrag. Insgesamt liegen alle Erträge bei ~270€. Es wäre also noch genug vom Pauschbetrag übrig.
Ich meine gelesen zu haben, dass man die Anlage KAP bei unter 360€ überhaupt nicht ausfüllen muss. Leider finde ich dazu nichts genaues.
Wäre schön wenn mir hier jemand helfen könnte. Ansonsten muss ich wohl mal einen Steuerberater suchen.
Danke und Grüße
Matthias
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