Hallo zusammen,
ich fülle derweil unsere Steuererklärung mit Elster aus und es ergibt sich folgende Frage.
In Zeile 12 in der anlage AV wird nach der inländischen Besoldung und Amtsbezügen gefragt.
Meine FRau hat in 2015 nur bis März gearbeitet und ist dann in Elternzeit gegangen. Trage ich in Zeile 12 nür den Bruttolohn bis zum Beginn der Elternzeit /Elterngeld ein, oder wie in der elekt Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?
Danke
ich fülle derweil unsere Steuererklärung mit Elster aus und es ergibt sich folgende Frage.
In Zeile 12 in der anlage AV wird nach der inländischen Besoldung und Amtsbezügen gefragt.
Meine FRau hat in 2015 nur bis März gearbeitet und ist dann in Elternzeit gegangen. Trage ich in Zeile 12 nür den Bruttolohn bis zum Beginn der Elternzeit /Elterngeld ein, oder wie in der elekt Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen?
Danke
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