Hallo,
hab da mal eine Frage. Kann ich nachträglich eine VL-Bescheinigung für die Jahre 2013 u. 2014 einreichen?
Ich habe diese beiden Belege in diesem Jahr der Steuererklärung einfach eingefügt mit Hinweis auf vergangene Jahre. 2015 hatte ich noch nicht beigefügt. Mit dem Ergebnis das 2015 angerechnet wurde die anderen nicht mal beachtet. Auf telefonische Nachfrage sagte man mir, dass ich das nicht so machen kann. Meine Antwort, dass ich das sehr wohl kann, sehen Sie ja, Elster hats erlaubt, hat die Dame am Telefon etwas verstört und zickig gemacht. :-)
Sie sagte ich hätte das mit den Erklärungen für die vergangenen Jahre mit einreichen müssen. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Nun habe ich die Erklärungen schon gemacht und kommen in ElsterFormular auch nicht mehr in die einzelnen Jahre...
Ist dem so? Können diese nicht nachgereicht werden? Wenn ja wie mache ich das.
Danke für eure Antwort.
Gruß
Thomas
hab da mal eine Frage. Kann ich nachträglich eine VL-Bescheinigung für die Jahre 2013 u. 2014 einreichen?
Ich habe diese beiden Belege in diesem Jahr der Steuererklärung einfach eingefügt mit Hinweis auf vergangene Jahre. 2015 hatte ich noch nicht beigefügt. Mit dem Ergebnis das 2015 angerechnet wurde die anderen nicht mal beachtet. Auf telefonische Nachfrage sagte man mir, dass ich das nicht so machen kann. Meine Antwort, dass ich das sehr wohl kann, sehen Sie ja, Elster hats erlaubt, hat die Dame am Telefon etwas verstört und zickig gemacht. :-)
Sie sagte ich hätte das mit den Erklärungen für die vergangenen Jahre mit einreichen müssen. Einen anderen Weg gibt es nicht.
Nun habe ich die Erklärungen schon gemacht und kommen in ElsterFormular auch nicht mehr in die einzelnen Jahre...
Ist dem so? Können diese nicht nachgereicht werden? Wenn ja wie mache ich das.
Danke für eure Antwort.
Gruß
Thomas
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