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Nachträgliches Beantragen von VL

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    Nachträgliches Beantragen von VL

    Hallo,

    hab da mal eine Frage. Kann ich nachträglich eine VL-Bescheinigung für die Jahre 2013 u. 2014 einreichen?

    Ich habe diese beiden Belege in diesem Jahr der Steuererklärung einfach eingefügt mit Hinweis auf vergangene Jahre. 2015 hatte ich noch nicht beigefügt. Mit dem Ergebnis das 2015 angerechnet wurde die anderen nicht mal beachtet. Auf telefonische Nachfrage sagte man mir, dass ich das nicht so machen kann. Meine Antwort, dass ich das sehr wohl kann, sehen Sie ja, Elster hats erlaubt, hat die Dame am Telefon etwas verstört und zickig gemacht. :-)
    Sie sagte ich hätte das mit den Erklärungen für die vergangenen Jahre mit einreichen müssen. Einen anderen Weg gibt es nicht.
    Nun habe ich die Erklärungen schon gemacht und kommen in ElsterFormular auch nicht mehr in die einzelnen Jahre...

    Ist dem so? Können diese nicht nachgereicht werden? Wenn ja wie mache ich das.
    Danke für eure Antwort.

    Gruß
    Thomas

    #2
    AW: Nachträgliches Beantragen von VL

    In ElsterFormular können Sie nachträgliche Änderungen übermitteln, indem Sie die bereits gesendete Erklärung über den Menüpunkt Datei->Steuererklärung kopieren duplizieren. Die neue Erklärung kann dann wieder gesendet werden.

    Grundsätzlich sind nachträgliche Berichtigungen möglich: innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung oder anderen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung...

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      #3
      AW: Nachträgliches Beantragen von VL

      Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist ein EIGENSTÄNDIGER Bescheid, auch wenn er auf dem selben Papier wie der Einkommensteuerbescheid, der Solidaritätszuschlagsbescheid, der Kirchensteuerbescheid etc. etc. steht. Wenn also in dem "Papier" die Arbeitnehmersparzulage nicht erwähnt wird, weder positiv noch negativ, kannst Du bis zum 31.12.2017 bzw. 31.12.2018 diese erstmals beantragen ohne Rücksicht auf irgendwelche Einspruchsfristen beim Einkommensteuerbescheid. Zur Not müsste das auch per formlosen Schreiben mit Anlage VL gehen.

      Unabhängig davon solltest du aber mal prüfen, ob Du die Einkommensgrenzen nicht ggf. überschritten hast. Das ist schnell passiert und dann kannst du beiden Seiten den Aufwand ersparen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        AW: Nachträgliches Beantragen von VL

        Hi, danke.

        "innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung oder anderen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung..."
        Das bedeutet für den Normalbürger?

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          #5
          AW: Nachträgliches Beantragen von VL

          Zitat von Canada-Fan Beitrag anzeigen
          Hi, danke.

          "innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung oder anderen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung..."
          Das bedeutet für den Normalbürger?
          siehe Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Aber wie gesagt, das Thema wird sich bei Dir nicht stellen, da Du noch gar keinen zustimmenden oder ablehnenden Arbeitsnehmersparzulagenbescheid haben wirst, bei dem das darauf ankäme.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Nachträgliches Beantragen von VL

            Zitat von Canada-Fan Beitrag anzeigen
            Hi, danke.

            "innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung oder anderen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung..."
            Das bedeutet für den Normalbürger?
            ...sich bei Änderungen an einem Bescheid etwas mehr mit der Materie befassen zu müssen bzw. einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu konsultieren.

            @Picard777: Die Solidaritätszuschlagerklärung würde ich gern mal sehen...

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              #7
              AW: Nachträgliches Beantragen von VL

              Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
              In ElsterFormular können Sie nachträgliche Änderungen übermitteln, indem Sie die bereits gesendete Erklärung über den Menüpunkt Datei->Steuererklärung kopieren duplizieren. Die neue Erklärung kann dann wieder gesendet werden.

              Grundsätzlich sind nachträgliche Berichtigungen möglich: innerhalb der Rechtsbehelfsfrist, bei Bescheiden unter Vorbehalt der Nachprüfung oder anderen Änderungsvorschriften der Abgabenordnung...
              So würde ich das NICHT machen.

              Anträge auf Änderung sollten schriftlich gestellt werden.

              Wenn du einfach nochmal eine Steuererklärung abgibst, obwohl schon ein Steuerbescheid ergangen ist, dann weiß der Finanzbeamte erstmal nicht, warum du eine erneute Steuererklärung abgibst.

              Die Änderungen sieht er auf dem ersten Blick nicht.

              Die Gefahr, dass die Steuererklärung einfach gelöscht wird, ist groß.

              Also Änderungsantrag (formlos) mit der Bescheinigung schriftlich einreichen.

              Dass du deine Bescheinigung aus 2014 nicht in die Steuererklärung 2015 eintragen kannst, sollte doch klar sein.
              Stichwort : Zu- und Abflussprinzip.

              Deine Werbungskosten musst du ja auch in der Steuererklärung angeben, in der die Kosten entstanden sind und nicht wann es dir gefällt.
              Mfg

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                #8
                AW: Nachträgliches Beantragen von VL

                "Dass du deine Bescheinigung aus 2014 nicht in die Steuererklärung 2015 eintragen kannst, sollte doch klar sein.
                Stichwort : Zu- und Abflussprinzip."

                Naja in erster Linie hat ja die Sparzulage nichts mit der Einkommenssteuererklärung zu tun. Es ist nur ein Formular, welches bei Finanzamt hinterlegt wird...
                Jeder normal denkende Betrieb kommt mit einem Hinweis darauf klar. Aber ich verstehe schon, wir sind beim Finanzamt. Beamte...

                - - - Aktualisiert - - -

                Danke für euere Antworten.
                Ich Schreibe den nochmals...

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachträgliches Beantragen von VL

                  Zitat von Canada-Fan Beitrag anzeigen
                  "Dass du deine Bescheinigung aus 2014 nicht in die Steuererklärung 2015 eintragen kannst, sollte doch klar sein.
                  Stichwort : Zu- und Abflussprinzip."

                  Naja in erster Linie hat ja die Sparzulage nichts mit der Einkommenssteuererklärung zu tun. Es ist nur ein Formular, welches bei Finanzamt hinterlegt wird...
                  Jeder normal denkende Betrieb kommt mit einem Hinweis darauf klar. Aber ich verstehe schon, wir sind beim Finanzamt. Beamte...

                  Danke für euere Antworten.
                  Ich Schreibe den nochmals...
                  Warum trägst du sie dann in deiner Einkommenssteuererklärung ein, wenn sie doch deiner Meinung nichts mit der Einkommensteuer zu tun hat?

                  Den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage 2014 muss eben im Formular für 2014 gestellt werden und nicht im Formular 2015.
                  Das sollte doch nicht zu schwer zu verstehen sein.
                  Zuletzt geändert von Elster-Tester; 10.03.2016, 13:22.
                  Mfg

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                    #10
                    AW: Nachträgliches Beantragen von VL

                    Zitat von Canada-Fan Beitrag anzeigen
                    ...Jeder normal denkende Betrieb kommt mit einem Hinweis darauf klar. Aber ich verstehe schon, wir sind beim Finanzamt. Beamte...


                    Danke für euere Antworten.
                    Ich Schreibe den nochmals...
                    Hallo Canada-Fan,

                    falsch, du bist nicht beim Finanzamt -> hier sind Anwender die anderen Anwendern helfen -> durchaus vielleicht auch Beamte, Köche, Musiker, Lehrer oder was weiß ich.
                    Hier gab es oft schon Fragen, die mehrfach beantwortet wurden und Hinweise gegeben -> aber auch Forenuser können Probleme mit dem Lesen haben.

                    Tschüß

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                      #11
                      AW: Nachträgliches Beantragen von VL

                      nimm doch deine Anlagen VL, schreibe zwei Zeilen dazu und stecke die in einen Briefumschlag. Da brauchst du doch keine Elster dafür.

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                        #12
                        AW: Nachträgliches Beantragen von VL

                        Siehe § 2 Abs. 2 des 5. VermBG:

                        Auf die Arbeitnehmer-Sparzulage sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.

                        weiter § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO:

                        Die Festsetzungsfrist beträgt:
                        ...
                        2. vier Jahre für Steuern und Steuervergütungen, die keine Steuern oder Steuervergütungen im Sinne der Nummer 1 oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne des Artikels 4 Nr. 10 und 11 des Zollkodexes sind.


                        Also 4 Jahre nach Ablauf des Zeitraumes der VL-Bescheinigung Zeit, die AnSpZul zu beantragen.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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