Wir sind Eigentümer eines Zweifamilienhauses. Unser volljähriger Sohn, der in unserem Haus wohnt, will das Bad in seiner Wohnung renovieren. Kann er die Handwerkerleistungen (Lohnkosten) in seine Steuererklärung aufnehmen (obwohl er nicht Eigentümer des Hauses ist) oder müssen wir die Handwerkerleistungen in unsere Steuererklärung (als Hauseigentümer) aufnehmen?
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Keine Ankündigung bisher.
Handwerkerleistungen - auch für Nicht-Hauseigentümer absetzbar ?
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AW: Handwerkerleistungen - auch für Nicht-Hauseigentümer absetzbar ?
Die Steuerermäßigung kann nur derjenige in Anspruch nehmen, der:
- die Rechnung bezahlt ,
- Rechnungsempfänger ist
- und in der Wohnung wohnt.
Wer Eigentümer ist, ist nicht relevant.
Ansonsten könnte ein Mieter die Steuerermäßigung ja nie in Anspruch nehmen.Mfg
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AW: Handwerkerleistungen - auch für Nicht-Hauseigentümer absetzbar ?
Hallo,
>>>Unser volljähriger Sohn, der in unserem Haus wohnt
Zahlt er Miete an euch? Denn dann könnt ihr doch den Gesamtbetrag absetzen, das ist in der Regel besser als der §35a.
>>>Die Steuerermäßigung kann nur derjenige in Anspruch nehmen, der:
- die Rechnung bezahlt ,
- Rechnungsempfänger ist
- und in der Wohnung wohnt.
Ich denke, der zweite Punkt ist nicht erforderlich.
StefanAuf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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