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Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2014

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    Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2014

    Hallo zusammen,

    ich bin grade dabei meine Einkommenssteuererklärung für 2014 zu machen.
    Im Jahr 2014 hatte ich insgesamt 3 Arbeitgeber. Dies erklärt sich schonmal wie folgt:
    1. Der Arbeitgeber ist insolvent gegangen im ende Januar.
    2. Ab Februar wurde die Firma teilweise aufgekauft und ich wurde damit übernommen.
    3. Zum Juli habe ich gekündigt und zu einen neuen Arbeitgeber gewechselt.

    Im Januar übernahm ein Insolvenzverwalter die Firma, das Gehalt wurde von der Bundesagentur für Arbeit steuerfrei bezahlt.
    Vom Insolvenzverwalter erhielt ich eine Sonderzahlung in diesem Monat in Höhe von 1000 € (Brutto), dafür dass ich die
    letzten Kundenaufträge in der Insolvenz-Firma abgearbeitet habe.

    Mein regulärer Bruttolohn (vor und während Insolvenz) betrug genau 2700 €.
    Dank Sonderzahlung (1000 €) betrug mein Januar-Gehalt also gesamt 3700€ Brutto. Dies habe ich zumindest so vom
    Insolvenzverwalter schriftlich erhalten, hierin wird die Sonderzahlung von 1000 € ebenfalls aufgeführt.
    Von der Bundesagentur für Arbeit erhielt ich ein Leistungsnachweis, welche mir den Eingang des Insolvenzgeldes (Januar 2014)
    in Höhe von 1715,82 € (Steuerfrei) bescheinigt. Letzteres wurde automatisch elektronisch an das Finanzamt gesendet.

    Hinzu kommt, dass ich einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2014 (Januar) bekommen habe. Hier wird unter
    Bruttolohn, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer 0,00 € angegeben. Arbeitnehmeranteil bei ges. Rentenvers. und Krankvenvers. wurde
    mit den üblichen Werten (349,65 Rentenv. AG/AN und 303,40 Krankvenvers., Pflegeversicherung 47,18 sowie Arbeitslosenvers. 55,50) eingetragen.

    Ich habe nun keine Auflistung der gezahlten Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer etc. erhalten. Ich vermute das mir die Bundesagentur
    für Arbeit meinen Nettolohn von 1715,82 € bezahlt hat, der Insolvenzverwalter eine Sonderleistung von 1000 € Brutto an mich
    getätigt hat und ebenfalls die gesetzlichen Steuern bezahlt hat um auf gesamt 3700€ Brutto zu kommen (in Verbindung mit Bundesagentur für Arbeit).

    Ich bin nur leider am verzweifeln bei der Eingabe in ElsterFormular. Ich muss scheinbar deswegen sogar nachzahlen, ich habe versucht
    mit einem online Brutto-Netto-Rechner die Steuern gesondert rauszubekommen. Das hat im großen und ganzen auch geklappt, jedoch komme
    ich am Ende des Jahres mit einer Nachzahlung raus. Ich habe im gesamten Jahr aber etwa gleichviel verdient wie im Vorjahr und vom Vorjahr
    bekomme ich ca. 900€ vom Finanzamt zurück!?

    Ich hoffe ihr könnt mir hier helfen.

    Vielen Dank schonmal im Voraus.
    Zuletzt geändert von Damon409; 19.03.2016, 15:07.

    #2
    AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

    Bei Lohnersatzleistungen wie z.b. Insolvenzgeld sind Nachzahlungen möglich, daher besteht hier auch eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

    Bei ElsterFormular musst du eigentlich nur die drei Lohnsteuerbescheinigungen von deinen drei Arbeitgeber plus das Insolvenzgeld eintragen plus die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 19.03.2016, 15:38.
    Mfg

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      #3
      AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

      Vielen Dank schonmal für die Antwort.

      Das Nachtahlungen möglich sind, ist mir bewusst. Ich möchte nur wissen, wie ich das korrekt in Anlage N eingebe inkl. Lohnsteuerzahlungen.

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        #4
        AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

        Du hast 3 Lohnsteuerbescheinigungen und die tippst du einfach Zeile für Zeile ab.
        Mfg

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          #5
          AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

          Leider habe ich nur 1 bekommen auf der das Bruttogehalt mit 0,00 eingetragen ist, wie oben bereits beschrieben.

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            #6
            AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

            Also was ich bekommen habe ist folgendes:

            Nr.1 Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2014 für Januar: 0,00 € (nur für Januar)
            Nr.2 Arbeitsbescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit mit Angaben zum Arbeitsentgeld d. letzten 12Monate inkl. Sonderzahlung: 3.700,00 € (nur für Januar)
            Nr.3 Leistungsnachweis für das Kalenderjahr 2014 Insolvenzgeld: 1.715,82 € (nur für Januar)

            Es liegen keine Angaben zu gezahlten Steuern vor, sie wurden lt. Schreiben Nr.2 (beglaubigt durch Insolvenzverwalter) jedoch bezahlt.
            Es wird nur nirgends aufgeführt in welcher Höhe und ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich es am sinnvollsten in die Anlage N einfüge.
            Zuletzt geändert von Damon409; 19.03.2016, 16:50.

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              #7
              AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

              Hallo Damon409,
              können wir das bitte mal klarstellen:
              1.
              Im Januar haben Sie kein lohnsteuerpflichtiges Entgelt aus nicht-selbständiger Tätigkeit, sondern Lohnersatzleistung in Form von Insolvenzgeld erhalten. Darüber liegt Ihnen
              a) eine entsprechende Lohnsteuerbescheinigung mit Null-Werten vor - Alles okay
              b) eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit für steuerliche Zwecke über des Netto-Entgelt - Alles okay
              2.
              Im Januar haben Sie darüber hinaus Tausend Euro vom Insolvenzverwalter für herausragende Leistung zulasten der Masse bezogen.
              Warum dies so geschah mag dieser dem Gläubigerausschuss erläutern, aber dann muss er auch eine Lohnsteuerbescheinigung nach allen Regeln der Kunst über diese Tausend Euro ausstellen und elektronisch übermitteln!
              3.
              Sie haben eine Lohnsteuerbescheinigung für Januar mit ausgewiesenen Beiträgen zur Sozialversicherng welche zu einem Brutto von 3700 EURO passen - die ist falsch und muss vom Insolvenzverwalter korrigiert werden.
              4.
              Die Arbeitsbescheinigung zum Zwecke der Berechnung des Arbeitslosengeldes hat mit Steuerfragen nicht die Bohne zu tun und ist unbeachtlich!
              Mit freundlichen Grüßen
              gez. D. Cremer

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                #8
                AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

                Vielen Dank für Ihre Antwort.

                Die Arbeitsbescheinigung ist der einzige Nachweis, der mir ein Arbeitsentgeld im Januar mit 3700,00 € Brutto bescheinigt. Daher hatte ich sie mit aufgenommen.
                Ich habe nun den Insolvenzverwalter benachrichtigt, mit der Bitte um Zusendung der fehlenden oder korrigierten Papiere.

                Ich habe mich sehr gefreut so schnelle Hilfe bekommen zu haben.

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                  #9
                  AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

                  Hallo nochmal,

                  ich habe bereits Antwort bekommen und meine Lohnbescheinigungen. Für Januar 2014 ist tatsächlich kein Arbeitslohn gezahlt worden, in der Arbeitsbescheinigung ist dies fehlerhaft eingetragen. Feld 3-6 wurde je mit 0,00 eingetragen.
                  Allerdings ist hier in Feld: 2 Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn -----> Anzahl "U" 1, eingetragen worden. Dieses Feld existiert im ElsterFormular nicht. Ich trage nun also alle Werte entsprechend Lohnbescheinigung ein, und würde nun auch unter "Weitere Angaben zum Arbeitslohn" (unter Anlage N) in Feld 28 Insolvenzgeld, mein erhaltenes Insolvenzgeld eintragen. Ist das Ihrer Meinung nach korrekt so?

                  Vielen Dank schonmal.

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                    #10
                    AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

                    Hallo Damon409,

                    es wird nicht besser

                    Was ist nun mit den 1.000 EUR brutto für Januar, netto entsprechend weniger?
                    Haben Sie sie bekommen oder nicht?

                    Die Arbeitsbescheinigungen muss _abgerechnete_ Zeiträume enthalten, ob bezahlt oder nicht! Das wird eher schlimmer als besser.

                    Das Ziel sollten Arbeitspapiere und eine Erklärung sein, welche den Tatsachen entsprechen und nicht nur mit irgendwelchen Papieren scheinbar in Einklang stehen.
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

                      Hallo,

                      die 1.000,- habe ich im Vorjahr (Dezember 2013) erhalten und nicht wie angegeben im Januar 2014.

                      In der 1. Lohnsteuerbescheinigung für Januar 2014 steht in Feld 3 bis 6 "0,00" drin.
                      Feld 22a, 23a, 25, 26 und 27 sind jedoch mit Summe "x" eingetragen.
                      Der eigentliche Lohn, der auf meinem Konto Netto auftauchte von Januar 2014 wurde von der Agentur für Arbeit (Steuerfrei) als Insolvenzgeld bezahlt.
                      Lohnsteuer oder Soli. wurde somit lt. meinen Papieren nicht bezahlt. Mehr kann ich da leider nicht angeben. Ich könnte höchstens nochmal bei dem
                      Insolvenzverwalter anfragen was da schief gelaufen sein kann.

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                        #12
                        AW: Insolvenzgeld und Sonderzahlung plus Gehalt von Bundesagentur für Arbeit Januar 2

                        So ich habe Antwort erhalten. Es sieht wie folgt aus:

                        Zu der Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie die Bescheinigung der Agentur für Arbeit über das Insolvenzgeld zu fügen. Die Lohnsteuerbescheinigung ist korrekt ausgefüllt, da Sie kein Entgelt sondern eine Lohnersatzleistung erhalten haben.

                        ----------------------

                        Also ist die Lohnsteuerbescheinigung korrekt!

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