Guten Tag,
Vom 01.01.15 bis 31.08.15 arbeitete ich als Leiharbeiter in einer Vollzeitstelle, danach fing ich am 01.09.15 meine Ausbildung zum Industriemechaniker an.
Im Elster-Formular für die Einkommenssteuererklärung habe ich alle Angaben gemacht und bei der Berechnung am Ende kam raus, dass ich rund 700€ nachzahlen müsste.
Meine Daten als Leiharbeiter:
Bruttoeinkommen: 18686,55€
Lohnsteuer: 2310,81€
Solidaritätszuschlag: 127,05€
Kirchensteuer: 207,92€
Daten als Auszubildender:
Bruttoeinkommen: 4009,98€
Lohnsteuer: 0,00€
Solidaritätszuschlag: 0,00€
Kirchensteuer: 0,00€
Elster fasst einfach das Bruttoeinkommen zusammen und meint ich müsste nun nachzahlen, kann das denn sein oder handelt es sich dabei um einen Fehler?
Wenn ich die 4009,98€ von der Ausbildung wieder entferne, würde ich ungefähr 500€ zurückbekomme.
Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
Vom 01.01.15 bis 31.08.15 arbeitete ich als Leiharbeiter in einer Vollzeitstelle, danach fing ich am 01.09.15 meine Ausbildung zum Industriemechaniker an.
Im Elster-Formular für die Einkommenssteuererklärung habe ich alle Angaben gemacht und bei der Berechnung am Ende kam raus, dass ich rund 700€ nachzahlen müsste.
Meine Daten als Leiharbeiter:
Bruttoeinkommen: 18686,55€
Lohnsteuer: 2310,81€
Solidaritätszuschlag: 127,05€
Kirchensteuer: 207,92€
Daten als Auszubildender:
Bruttoeinkommen: 4009,98€
Lohnsteuer: 0,00€
Solidaritätszuschlag: 0,00€
Kirchensteuer: 0,00€
Elster fasst einfach das Bruttoeinkommen zusammen und meint ich müsste nun nachzahlen, kann das denn sein oder handelt es sich dabei um einen Fehler?
Wenn ich die 4009,98€ von der Ausbildung wieder entferne, würde ich ungefähr 500€ zurückbekomme.
Bin ich verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben?
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