AW: Zuzug aus dem Ausland
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AW: Zuzug aus dem Ausland
Hauptvordruck ist schon richtig.
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Zuzug aus dem Ausland
Guten Tag,
Ich bin 1. September 2015 aus der Niederlande nach Deutschland umgezogen und versuche jetzt für das ersten Mal die Steuererklärung auszufüllen. Für das Zeitraum bis 31.08 bin ich in der Niederlande Steuerpflichtig, danach in Deutschland. Mein Einkommen aus der Niederlande unterliegt den Progressionsvorbehalt.
Habe ich es richtig verstanden, dass ich das Einkommen unter den Hauptvordruck 20, Zeile 93-96 eintragen sollte? Oder sollte ich dafür Anlage N-AUS ausfüllen?
Vielen Dank,
Emiel
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