AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid
Es ist ein bisschen Stochern im Nebel. ElFo und FA scheinen sich ja einig zu sein, dass das zvE ohne Kinderfreibeträge z ist.
Bleibt also die Frage, wenn von z ein Freibetrag b abgezogen wird, ergibt sich ein Steuervorteil, der höher ist als das Kindergeld k?
Anzunehmen ist, dass die Steuertabelle in ElFo korrekt ist, sonst wäre das Forum voll von Beschwerden.
Also bleiben Abweichungen zwischen FA und ElFo möglich bei b und bei k.
k dürfte hier das halbe Kindergeld sein, 1128€.
b wurde mit 4896€ angegeben. der halbe Kinderfreibetrag ist eigentlich 3576€. Auf 4896€ kommt man nur, wenn der Freibetrag für Ausbildung und Erziehung ganzjährig vom anderen Elternteil übertragen wird. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, bleibt mangels Fakten offen. ElFo kann diese Voraussetzungen naturgemäß auch schlecht prüfen. Wenn bei einem minderjährigen Kind angekreuzt wird, dass der Ausbildungs- und Erziehungsfreibetrag übertragen werden soll, rechnet es halt damit, auch wenn der andere Elternteil tatsächlich in derselben Wohnung gemeldet ist, oder der Übertragung widerspricht, da er sich an der Betreuung des Kindes beteiligt.
Bei Kindern, die während des VZ volljährig wurden, rechnet ElFo hier anscheinend korrekt (im Ggs. zu früher, wo es einen AHW gab) und überträgt den Ausbildungsfreibetrag nur anteilig. Wird hingegen bei einem minderjährigen Kind die Übertragung nur zeitweise beantragt (z.B. weil der andere Elternteil unterjährig aus- oder eingezogen ist), gibt es bei mir einen AHW.
Eigentlich ist das für mich die plausibelste Erklärung, dass es zwischen FA und ElFo eine Abweichung gibt, ob bei der Günstigerprüfung mit oder ohne (oder irgendwas dazwischen) übertragenen Ausbildungsfreibetrag zu rechnen ist.
Die Unterschiede sind auch bedeutend. 1128 Kindergeld bei Freibetrag 3576 entspricht einem Grenzsteuersatz von 31,5%, da liegt die Grenze bei gut 30 T€ zvE. 1128 bei einem Freibetrag von 4896 entspricht hingegen einem Grenzsteuersatz von 23%, das wären wir bei 13 T€ zvE. Da ist ein weites Feld für Diskrepanzen (Werte jeweils für 2015).
Es ist ein bisschen Stochern im Nebel. ElFo und FA scheinen sich ja einig zu sein, dass das zvE ohne Kinderfreibeträge z ist.
Bleibt also die Frage, wenn von z ein Freibetrag b abgezogen wird, ergibt sich ein Steuervorteil, der höher ist als das Kindergeld k?
Anzunehmen ist, dass die Steuertabelle in ElFo korrekt ist, sonst wäre das Forum voll von Beschwerden.
Also bleiben Abweichungen zwischen FA und ElFo möglich bei b und bei k.
k dürfte hier das halbe Kindergeld sein, 1128€.
b wurde mit 4896€ angegeben. der halbe Kinderfreibetrag ist eigentlich 3576€. Auf 4896€ kommt man nur, wenn der Freibetrag für Ausbildung und Erziehung ganzjährig vom anderen Elternteil übertragen wird. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, bleibt mangels Fakten offen. ElFo kann diese Voraussetzungen naturgemäß auch schlecht prüfen. Wenn bei einem minderjährigen Kind angekreuzt wird, dass der Ausbildungs- und Erziehungsfreibetrag übertragen werden soll, rechnet es halt damit, auch wenn der andere Elternteil tatsächlich in derselben Wohnung gemeldet ist, oder der Übertragung widerspricht, da er sich an der Betreuung des Kindes beteiligt.
Bei Kindern, die während des VZ volljährig wurden, rechnet ElFo hier anscheinend korrekt (im Ggs. zu früher, wo es einen AHW gab) und überträgt den Ausbildungsfreibetrag nur anteilig. Wird hingegen bei einem minderjährigen Kind die Übertragung nur zeitweise beantragt (z.B. weil der andere Elternteil unterjährig aus- oder eingezogen ist), gibt es bei mir einen AHW.
Eigentlich ist das für mich die plausibelste Erklärung, dass es zwischen FA und ElFo eine Abweichung gibt, ob bei der Günstigerprüfung mit oder ohne (oder irgendwas dazwischen) übertragenen Ausbildungsfreibetrag zu rechnen ist.
Die Unterschiede sind auch bedeutend. 1128 Kindergeld bei Freibetrag 3576 entspricht einem Grenzsteuersatz von 31,5%, da liegt die Grenze bei gut 30 T€ zvE. 1128 bei einem Freibetrag von 4896 entspricht hingegen einem Grenzsteuersatz von 23%, das wären wir bei 13 T€ zvE. Da ist ein weites Feld für Diskrepanzen (Werte jeweils für 2015).
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