Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

    Es ist ein bisschen Stochern im Nebel. ElFo und FA scheinen sich ja einig zu sein, dass das zvE ohne Kinderfreibeträge z ist.
    Bleibt also die Frage, wenn von z ein Freibetrag b abgezogen wird, ergibt sich ein Steuervorteil, der höher ist als das Kindergeld k?
    Anzunehmen ist, dass die Steuertabelle in ElFo korrekt ist, sonst wäre das Forum voll von Beschwerden.

    Also bleiben Abweichungen zwischen FA und ElFo möglich bei b und bei k.

    k dürfte hier das halbe Kindergeld sein, 1128€.
    b wurde mit 4896€ angegeben. der halbe Kinderfreibetrag ist eigentlich 3576€. Auf 4896€ kommt man nur, wenn der Freibetrag für Ausbildung und Erziehung ganzjährig vom anderen Elternteil übertragen wird. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, bleibt mangels Fakten offen. ElFo kann diese Voraussetzungen naturgemäß auch schlecht prüfen. Wenn bei einem minderjährigen Kind angekreuzt wird, dass der Ausbildungs- und Erziehungsfreibetrag übertragen werden soll, rechnet es halt damit, auch wenn der andere Elternteil tatsächlich in derselben Wohnung gemeldet ist, oder der Übertragung widerspricht, da er sich an der Betreuung des Kindes beteiligt.

    Bei Kindern, die während des VZ volljährig wurden, rechnet ElFo hier anscheinend korrekt (im Ggs. zu früher, wo es einen AHW gab) und überträgt den Ausbildungsfreibetrag nur anteilig. Wird hingegen bei einem minderjährigen Kind die Übertragung nur zeitweise beantragt (z.B. weil der andere Elternteil unterjährig aus- oder eingezogen ist), gibt es bei mir einen AHW.

    Eigentlich ist das für mich die plausibelste Erklärung, dass es zwischen FA und ElFo eine Abweichung gibt, ob bei der Günstigerprüfung mit oder ohne (oder irgendwas dazwischen) übertragenen Ausbildungsfreibetrag zu rechnen ist.

    Die Unterschiede sind auch bedeutend. 1128 Kindergeld bei Freibetrag 3576 entspricht einem Grenzsteuersatz von 31,5%, da liegt die Grenze bei gut 30 T€ zvE. 1128 bei einem Freibetrag von 4896 entspricht hingegen einem Grenzsteuersatz von 23%, das wären wir bei 13 T€ zvE. Da ist ein weites Feld für Diskrepanzen (Werte jeweils für 2015).

    Kommentar


      #17
      AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

      Zitat von V. Liersee Beitrag anzeigen
      Kann es sein, dass Sie kein Kindergeld in die Anlage Kind eingetragen haben? Da das Kindergeld vermutlich an die Mutter ausgezahlt wurde? Zurechnen lassen müssen Sie es sich bei einem eigenen Kind trotzdem. Wenn der Eintrag in ElsterFormular fehlt, rechnet das Programm mit dem Kinderfreibetrag. Das Programm des Finanzamts führt im Hintergrund eine Günstigerprüfung durch, da es nur Kindergeld oder Kinderfreibetrag gibt. Da in Ihrem Fall das Kindergeld günstiger ist, wird kein Freibetrag mehr gewährt (andernfalls würde das Kindergeld gegengerechnet).
      doch Kindergeld ist angegeben

      Kommentar


        #18
        AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

        Was ist mit den Ausführungen von neysee?
        Mfg

        Kommentar


          #19
          AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          Was ist mit den Ausführungen von neysee?
          Die waren für die Katz.

          Kommentar


            #20
            AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

            Sorry.. war ganz spontan auf einer Mutter-Kind-Kur..
            Vorher habe ich beim FA einen widerspruch eingelegt.

            Jetzt habe ich die Differenz zur Elsterberechnung rückerstattet bekommen.

            Ich habe mit der alten Version (falscher Freibetrag für Alleinerziehende) an das FA übermittelt. Weil alle gesagt haben, das FA korrigiert das und rechnet mit den korrekten Beträgen. Das stimmt aber nicht.
            Die haben 1 zu 1 die Daten aus der falschen Übermittlung genommen und erstattet.

            Aber jetzt stimmt alles. :-)

            Kommentar


              #21
              AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

              Hallo,

              Wer sind die "ALLE"?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #22
                AW: Frage wg. Abweichung Elster zu Steuerbescheid

                Ich kann es nicht nachvollziehen.

                Erstens wird die Elsterberechnung gar nicht mitübermittelt, wie auch der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende gar nicht eingetragen wird.

                Zweitens, selbst wenn das FA mit einem zu niedrigen EFA gerechnet hätte, wäre ds zvE vor Günstigerprüfung höher gewesen, das hätte die Wahrscheinlichkeit, dass der Kinderfreibetrag gegen das Kindergeld gewinnt, sogar noch erhöht. Nun wurde auf einmal ein niedrigerer, korrekter EFA berücksichtigt, das zvE ist gesunken, und auf einmal ist bei der Günstigerprüfung der KFB günstiger?

                Kommentar

                Lädt...
                X