AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo Elster-Tester,
wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt sende dann betrifft das doch bei der Steuererklärung auch die Gewerbesteuer oder seh ich das falsch?
Liebe Grüße
Jenny
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigenHallo holzgoe,
ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.
Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.
Liebe Grüße
Jenny
Die Gewerbesteuer basiert doch im Wesentlichen auf die Einkünfte nach Einkommensteuerrecht. Daher stellt sich bei der Gewerbesteuer die Frage gar nicht.
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo holzgoe,
ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.
Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.
Liebe Grüße
JennyZuletzt geändert von Jenny-bs; 23.03.2016, 15:51.
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo Jenny-bs,
dann frage mal deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt -> das ist ja dein erster Ansprechpartner.
Auch eine am 10.02.2016 eingereichte Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember gehört noch zum Vorauszahlungssoll des Jahres 2015.
Tschüß
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo holzgoe,
weiß ich auch nicht aber das mit der 10 Tage Regelung steht nur auf der EÜR.
Ich habe mal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung am 02.01. übermittelt und überwiesen und dachte auch das es noch zum Vorjahr zählt und dann auch in der Gewerbesteuererklärung so angegeben, ich habe dann Post vom Finanzamt bekommen das die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember erst im neuen Jahr berücksichtigt wird da die Zahlung auch erst im neuen Jahr beim Finanzamt eingegangen ist.
Das hat mich durcheinander gebracht so dass ich jetzt nicht weiß was nun richtig ist.
Liebe Grüße
Jenny
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo Jenny-bs,
warum sollte es einmal hüh und einmal hott sein ?
Tschüß
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo holzgoe,
ich dachte das es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung so ist das es erst zählt wenn das Geld beim Finanzamt eingeht und die 10 Tage Regelung nur für die EÜR gilt.
Liebe Grüße
Jenny
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AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo Jenny-bs,
grundsätzlich gilt ja das Zu- und Abflussprinzip, aber für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zum Beispiel die Miete oder eben die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kann man bis zum 10. des Folgemonats die Zuordnung zum Vormonat oder beim Jahreswechsel wie in deinem Fall die Zuordnung zum Vorjahr vornehmen.
Tschüß
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Umsatzsteuer-Voranmeldung
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember am 31.12.16 an das Finanzamt übermittel und noch am 31.12.16 das Geld per Online-Banking überweise, zählt diese Umsatzsteuer-Voranmeldung dann noch für das Jahr 2016 oder erst 2017 da das Finanzamt das Geld dann wohl erst 2017 auf dem Konto hat?
Wäre super wenn jemand weiter helfen könnte.
Liebe Grüße
JennyStichworte: -
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