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Umsatzsteuer-Voranmeldung

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Elster-Tester,

    wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt sende dann betrifft das doch bei der Steuererklärung auch die Gewerbesteuer oder seh ich das falsch?

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
    Hallo holzgoe,

    ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.

    Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.

    Liebe Grüße
    Jenny
    Kann es sein, dass du die Steuern Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer durcheinander bringst?

    Die Gewerbesteuer basiert doch im Wesentlichen auf die Einkünfte nach Einkommensteuerrecht. Daher stellt sich bei der Gewerbesteuer die Frage gar nicht.

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo holzgoe,

    ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.

    Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.

    Liebe Grüße
    Jenny
    Zuletzt geändert von Jenny-bs; 23.03.2016, 15:51.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    dann frage mal deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt -> das ist ja dein erster Ansprechpartner.
    Auch eine am 10.02.2016 eingereichte Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember gehört noch zum Vorauszahlungssoll des Jahres 2015.

    Tschüß

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo holzgoe,

    weiß ich auch nicht aber das mit der 10 Tage Regelung steht nur auf der EÜR.

    Ich habe mal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung am 02.01. übermittelt und überwiesen und dachte auch das es noch zum Vorjahr zählt und dann auch in der Gewerbesteuererklärung so angegeben, ich habe dann Post vom Finanzamt bekommen das die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember erst im neuen Jahr berücksichtigt wird da die Zahlung auch erst im neuen Jahr beim Finanzamt eingegangen ist.

    Das hat mich durcheinander gebracht so dass ich jetzt nicht weiß was nun richtig ist.

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    warum sollte es einmal hüh und einmal hott sein ?

    Tschüß

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo holzgoe,

    ich dachte das es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung so ist das es erst zählt wenn das Geld beim Finanzamt eingeht und die 10 Tage Regelung nur für die EÜR gilt.

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    grundsätzlich gilt ja das Zu- und Abflussprinzip, aber für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zum Beispiel die Miete oder eben die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kann man bis zum 10. des Folgemonats die Zuordnung zum Vormonat oder beim Jahreswechsel wie in deinem Fall die Zuordnung zum Vorjahr vornehmen.

    Tschüß

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  • Jenny-bs
    hat ein Thema erstellt Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember am 31.12.16 an das Finanzamt übermittel und noch am 31.12.16 das Geld per Online-Banking überweise, zählt diese Umsatzsteuer-Voranmeldung dann noch für das Jahr 2016 oder erst 2017 da das Finanzamt das Geld dann wohl erst 2017 auf dem Konto hat?

    Wäre super wenn jemand weiter helfen könnte.


    Liebe Grüße
    Jenny
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