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  • stammerau
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Ok. Besten Dank. In diesem Fall werde ich die berichtigte Version (alle Zahlen) eingeben.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Wie der Name schon gesagt: Du gibst eine berichtigte, also nunmehr korrekte Voranmeldung ab.

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  • stammerau
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Ich habe auch ein kleines Problem. Muss eine Korrektur des 4. Quartals 2015 machen. Müssen bei der Berichtigung alle Felder nochmals eingetragen werden oder nur die Korrektur nachgereicht werden?

    Besten Dank für eine Antwort.

    Liebe Grüsse aus der Schweiz

    Marina

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Ich werd es dann so machen das ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung am letzten Banktag ans Finanzamt sende und bezahle.

    @Kloebi
    Bei der Sparkasse bekommt man Rechnungen mit MwSt. ansonsten wäre mir das ja auch egal gewesen aber kann schon so sein das die Bank die Gebühren immer am letzten Banktag und nicht immer am 31.12. bucht.

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    bist du sicher -> dass die Bank am Samstag Buchungen macht egal welcher Art ?
    Und außerdem hast du ja gelesen -> greift ja wieder die 10 Tage Regelung.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Jenny, ich wüsste nicht, wie USt-befreite Bankgebühren die USt-VA beeinflussen können, aber egal, du hast jetzt noch neun Monate Zeit, dich auf den Jahreswechsel vorzubereiten.

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Würde ich auch gerne so machen aber die Bank bucht am 31.12. noch die Bankgebühren so das sich die Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder ändert.

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    wenn der 31.12.2016 ein Samstag ist, also kein Banktag -> dann mach doch deine Umsatzsteuer-Voranmeldung am 30.12.2016 zur Überweisung fertig und du hast deinen Abfluss im Jahre 2016 von deinem Konto.

    Tschüß

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    schau auf deinen Kontoauszug. Je nachdem wann das Geld abgeflossen ist, ist es grundsätzlich zu berücksichtigen. Dann gibt es aber noch die 10-Tages-Regel, die Anfang 2017 wieder greift. 2015 und 2016 galt die im Januar nur eingeschränkt, da der 10. ein Samstag bzw. Sonntag war und sich die Fälligkeit damit auf den 11. oder später verschob. Dann war bei einem Zahlungsabfluss Anfang Januar Betriebsausgabe im neuen Jahr. Das ist dann 2017 wieder anders.

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Also würde das Finanzamt dann sagen das es in 2017 zu berücksichtigen ist?


    Liebe Grüße
    Jenny

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Beim Zu- und Abflussprinzip des § 11 zählt der Abfluss von deinem Konto als Zeitpunkt für die Betriebsausgabe. Also wohl ja. Bei meiner Bank würde das aber am 31. nicht mehr mit Wertstellung 31. klappen. Auch ist das heuer ein Samstag.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 24.03.2016, 10:13.

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  • Jenny-bs
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Wenn ich also am 31.12.2016 die Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und auch gleich noch Online Überweise dann zählt diese Zahlung bei der Gewerbesteuer noch für 2016 obwohl das Finanzamt die Zahlung erst 2017 erhält?

    Liebe Grüße
    Jenny

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    du musst unterscheiden zwischen dem Umsatzsteuervorauszahlungsoll. Das musst du in die Umsatzsteuerjahreserklärung eintragen und beinhaltet die Voranmeldungen für ein Kalenderjahr.

    Bei der Einkommensteuer (Gewinnermittlung, EÜR) kommt es dagegen auf die Umsatzsteuerzahlung in einem bestimmten Kalenderjahr an. Hier ist ggf. die 10-Tages-Regelung zu beachten.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo,

    Die TEin irrt durch die Steuerbegriffe.
    GRUNDKURS angesagt

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
    wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt sende dann betrifft das doch bei der Steuererklärung auch die Gewerbesteuer oder seh ich das falsch?
    Jedenfalls versteh ich Bahnhof! Genauso bei der ursprünglichen Frage:

    Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
    Wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember am 31.12.16 an das Finanzamt übermittel und noch am 31.12.16 das Geld per Online-Banking überweise, zählt diese Umsatzsteuer-Voranmeldung dann noch für das Jahr 2016 oder erst 2017
    Jedenfalls betrifft die Voranmeldung für Dezember 2015 das Jahr 2015 und die für Dezember 2016 das Jahr 2016. Was heißt schon zählen? Für wen? Für was?

    Wenn ich nur standesamtlich heirate dann bin ich nicht verheiratet. Sagt die katholische Kirche.

    Alles eine Frag des Standpunkts!

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