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Umsatzsteuer-Voranmeldung

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    Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer-Voranmeldung.

    Wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember am 31.12.16 an das Finanzamt übermittel und noch am 31.12.16 das Geld per Online-Banking überweise, zählt diese Umsatzsteuer-Voranmeldung dann noch für das Jahr 2016 oder erst 2017 da das Finanzamt das Geld dann wohl erst 2017 auf dem Konto hat?

    Wäre super wenn jemand weiter helfen könnte.


    Liebe Grüße
    Jenny

    #2
    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

    Hallo Jenny-bs,

    grundsätzlich gilt ja das Zu- und Abflussprinzip, aber für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen zum Beispiel die Miete oder eben die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung kann man bis zum 10. des Folgemonats die Zuordnung zum Vormonat oder beim Jahreswechsel wie in deinem Fall die Zuordnung zum Vorjahr vornehmen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

      Hallo holzgoe,

      ich dachte das es bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung so ist das es erst zählt wenn das Geld beim Finanzamt eingeht und die 10 Tage Regelung nur für die EÜR gilt.

      Liebe Grüße
      Jenny

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        #4
        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

        Hallo Jenny-bs,

        warum sollte es einmal hüh und einmal hott sein ?

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

          Hallo holzgoe,

          weiß ich auch nicht aber das mit der 10 Tage Regelung steht nur auf der EÜR.

          Ich habe mal eine Umsatzsteuer-Voranmeldung am 02.01. übermittelt und überwiesen und dachte auch das es noch zum Vorjahr zählt und dann auch in der Gewerbesteuererklärung so angegeben, ich habe dann Post vom Finanzamt bekommen das die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember erst im neuen Jahr berücksichtigt wird da die Zahlung auch erst im neuen Jahr beim Finanzamt eingegangen ist.

          Das hat mich durcheinander gebracht so dass ich jetzt nicht weiß was nun richtig ist.

          Liebe Grüße
          Jenny

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            #6
            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

            Hallo Jenny-bs,

            dann frage mal deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt -> das ist ja dein erster Ansprechpartner.
            Auch eine am 10.02.2016 eingereichte Umsatzsteuer-Voranmeldung Dezember gehört noch zum Vorauszahlungssoll des Jahres 2015.

            Tschüß

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              #7
              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

              Hallo holzgoe,

              ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.

              Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.

              Liebe Grüße
              Jenny
              Zuletzt geändert von Jenny-bs; 23.03.2016, 16:51.

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                #8
                AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
                Hallo holzgoe,

                ja, ich finde es ja auch sehr komisch, deswegen wollte ich erst mal fragen was man hier dazu sagt.

                Ich meine auch mal irgendwo gelesen zu haben dass es bei der Gewerbesteuer keine 10 Tage Regelung gibt.

                Liebe Grüße
                Jenny
                Kann es sein, dass du die Steuern Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer durcheinander bringst?

                Die Gewerbesteuer basiert doch im Wesentlichen auf die Einkünfte nach Einkommensteuerrecht. Daher stellt sich bei der Gewerbesteuer die Frage gar nicht.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                  Hallo Elster-Tester,

                  wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt sende dann betrifft das doch bei der Steuererklärung auch die Gewerbesteuer oder seh ich das falsch?

                  Liebe Grüße
                  Jenny

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                    #10
                    AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                    Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
                    wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt sende dann betrifft das doch bei der Steuererklärung auch die Gewerbesteuer oder seh ich das falsch?
                    Jedenfalls versteh ich Bahnhof! Genauso bei der ursprünglichen Frage:

                    Zitat von Jenny-bs Beitrag anzeigen
                    Wenn ich die Umsatzsteuer-Voranmeldung für Dezember am 31.12.16 an das Finanzamt übermittel und noch am 31.12.16 das Geld per Online-Banking überweise, zählt diese Umsatzsteuer-Voranmeldung dann noch für das Jahr 2016 oder erst 2017
                    Jedenfalls betrifft die Voranmeldung für Dezember 2015 das Jahr 2015 und die für Dezember 2016 das Jahr 2016. Was heißt schon zählen? Für wen? Für was?

                    Wenn ich nur standesamtlich heirate dann bin ich nicht verheiratet. Sagt die katholische Kirche.

                    Alles eine Frag des Standpunkts!

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                      #11
                      AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                      Hallo,

                      Die TEin irrt durch die Steuerbegriffe.
                      GRUNDKURS angesagt

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                        du musst unterscheiden zwischen dem Umsatzsteuervorauszahlungsoll. Das musst du in die Umsatzsteuerjahreserklärung eintragen und beinhaltet die Voranmeldungen für ein Kalenderjahr.

                        Bei der Einkommensteuer (Gewinnermittlung, EÜR) kommt es dagegen auf die Umsatzsteuerzahlung in einem bestimmten Kalenderjahr an. Hier ist ggf. die 10-Tages-Regelung zu beachten.

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                          #13
                          AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                          Wenn ich also am 31.12.2016 die Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittel und auch gleich noch Online Überweise dann zählt diese Zahlung bei der Gewerbesteuer noch für 2016 obwohl das Finanzamt die Zahlung erst 2017 erhält?

                          Liebe Grüße
                          Jenny

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                            #14
                            AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                            Beim Zu- und Abflussprinzip des § 11 zählt der Abfluss von deinem Konto als Zeitpunkt für die Betriebsausgabe. Also wohl ja. Bei meiner Bank würde das aber am 31. nicht mehr mit Wertstellung 31. klappen. Auch ist das heuer ein Samstag.
                            Zuletzt geändert von Kloebi; 24.03.2016, 11:13.

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                              #15
                              AW: Umsatzsteuer-Voranmeldung

                              Also würde das Finanzamt dann sagen das es in 2017 zu berücksichtigen ist?


                              Liebe Grüße
                              Jenny

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