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Anlage V - Handwerkerrechnung

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    Anlage V - Handwerkerrechnung

    Sehr geehrte Damen und Herren, werde nun langsam mit der Steuer 2015 beginnen. Habe eine vermietete Eigentumswohnung.
    Bei der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung) möchte ich eine Handwerkerrechnung bei den Werbungskosten eintragen.
    Muß ich dies unter Zeile 49 (Sonstiges) eintragen? Kann ich den gesamten Betrag (228€) dort eintragen, oder muß ich die Arbeitszeit (21€)
    davon abziehen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.

    #2
    AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

    Passt's nicht in Zeile 39?

    Gehören die Kosten für die Arbeitszeit nicht zu Deinen Aufwendungen?

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      #3
      AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

      Je nachdem, welche Art von Handwerkerleistung das war, gehört sie zu den Betriebskosten (z. B. Kundendienst für die Heizungsanlage oder Schornsteinfeger) oder zum Erhaltungsaufwand (z. B. Malerarbeiten).

      Dementsprechend erfolgt die Eingabe entweder in Zeile 46 oder in die Zeilen 39 bzw. 40. Eine Aufteilung in Material und Lohnanteile spielt bei Vermietung keine Rolle.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

        Vielen Dank für die Antwort.
        Es ist eine Elektrikerrechnung über einen ausgetauschten Lüfter.
        Somit werde ich nun, wenn ich das ganze verstanden habe, in Zeile 39 (Erhaltungsaufwendung)
        einschließlich der Arbeitszeit (1/2Std. - 21€) den vollen Betrag der Rechnung (228€) eintragen.
        Bin froh, wenn ich Hilfe bekomme, denn einen Steuerberater kann ich mir leider wegen einer solchen Frage
        nicht leisten. Herzlichen Dank

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          #5
          AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

          Hallo,

          >>>Kann ich den gesamten Betrag (228€) dort eintragen, oder muß ich die Arbeitszeit (21€) davon abziehen?

          Du denkst da sicher in die Richtung, dass du die Kosten gem. §35a EStG (Arbeit sowie die Fahrt- und Maschinenkosten) nochmals deinem Mieter bescheinigst und er es dann auch absetzen kann.

          Das ist aber OK, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, ihr könnte es beide absetzen (du musst aber natürlich seine Zahlung im Rahmen der Nebenkostenabrechnung wiederum versteuern, demnach ist es bei dir ein Nullsummenspiel).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

            Warum sollte ein Mieter für Reparaturen an Sachen aufkommen, die mit den umlagefähigen Nebenkosten nichts zu tun haben?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

              Hallo,

              >>>Warum sollte ein Mieter für Reparaturen an Sachen aufkommen, die mit den umlagefähigen Nebenkosten nichts zu tun haben?

              Zum Beispiel weil es so im Mietvertrag steht (Kleinreparaturklausel).
              Oder weil er es angeboten hat (lieber Vermieter, wenn du diese nicht zwingend notwendige Reparatur machst, dann beteilige ich mich zu 50% an den Kosten).

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

                In meinem Falle soll der Mieter keine Rechnung zum Absetzen bekommen. Die Elektrorechnung für den neuen Lüfter in der Küche habe ich übernommen, damit wieder Ruhe ist. Die Nachbarn haben sich über das laute Geräusch beschwert. Der Lüfter war immerhin 32 Jahre alt. Ich selbst habe die Wohnung auf dem Lande vor ein paar Jahren mit Mietern gekauft. Diese wohnen sehr preiswert in der Wohnung. Einen Mietspiegel gibt es dort nicht. Bin wenigstens froh, dass die Miete pünktlich gezahlt wird, denn ich habe noch Verbindlichkeiten meiner Bank gegenüber.

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                  #9
                  AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

                  Zum Beispiel weil es so im Mietvertrag steht (Kleinreparaturklausel).
                  Die Beträge, die ich so im Kopf bzw aus Mietverträgen in Erinnerung habe, liegen in der Regel eher bei 51,13 € (100,00 DM) im Einzelfall bzw. 204,52 € (400,00 DM) bezogen auf ein gesamtes Jahr. Auch das muss natürlich ausdrücklich vereinbart sein!
                  Da liegt unser Vermieter jedenfalls darüber. Außerdem strebt er ja gar keine Beteiligung des Mieters an.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Anlage V - Handwerkerrechnung

                    Hallo, man muß unterscxheiden zwischen Erhaltungsaufwand und Handwerkerrechnungen, die über die umlegbaren Kosten auf den Mieter weitergeleitet werden können (z.B. Kaminkehrer, Hausmeister, Gartenarbeiten etc.) Bei den Kosten hierfür kann der Mieter Steuerrückerstattungen für die Lohnkosten (Haushaltsnahe Dienstleistungen) bekommen. Die Belege hierfür sind dem Mieter weiter zu leiten (in der Regel wird das von der Wohnungsverwaltung bei der Kostenabrechnung ausgewiesen). Handwerkerrechnungen, die zum Erhaltungsaufwand zählen (in der Regel aus der Instandsetzungsrücklage entnommen werden) sind Kosten, die mit den Mieteinnahmen vom Vermiter anzugeben sind. Gruß und schöne Ostern. aporent

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